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   BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13   

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BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13 (https://dejure.org/2013,32865)
BPatG, Entscheidung vom 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13 (https://dejure.org/2013,32865)
BPatG, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 26 W (pat) 528/13 (https://dejure.org/2013,32865)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Die Ausgestaltung muss jedoch hierzu eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 - Kinder III), weshalb sie charakteristische, über einfache und gebräuchliche Gestaltungen hinausgehende Merkmale aufweisen muss (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Die Ausgestaltung muss jedoch hierzu eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 - Kinder III), weshalb sie charakteristische, über einfache und gebräuchliche Gestaltungen hinausgehende Merkmale aufweisen muss (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Hierbei kann sich waren- und branchenbedingt der Kreis lexikalisch möglicher Begriffsgehalte auf einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt reduzieren (BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Allein die Tatsache, dass die angemeldete Marke theoretisch auch andere Bedeutungen aufweisen kann, ist nicht geeignet, deren Unterscheidungskraft zu begründen, denn einer Angabe fehlt bereits dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sie in einer ihrer Bedeutungen für die beanspruchten Waren eine beschreibende Bedeutung hat, unabhängig davon, ob sie noch andere, auch nicht beschreibende Bedeutungen haben kann (BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2009, 952 - Deutschland-Card).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Ob eine schutzbegründende Bedeutungsvielfalt vorliegt, darf nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Allein die Tatsache, dass die angemeldete Marke theoretisch auch andere Bedeutungen aufweisen kann, ist nicht geeignet, deren Unterscheidungskraft zu begründen, denn einer Angabe fehlt bereits dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sie in einer ihrer Bedeutungen für die beanspruchten Waren eine beschreibende Bedeutung hat, unabhängig davon, ob sie noch andere, auch nicht beschreibende Bedeutungen haben kann (BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2009, 952 - Deutschland-Card).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Die Ausgestaltung muss jedoch hierzu eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 - Kinder III), weshalb sie charakteristische, über einfache und gebräuchliche Gestaltungen hinausgehende Merkmale aufweisen muss (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die angemeldete Marke Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, ist deshalb einerseits das Verständnis des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH GRUR 2004, 943 SAT.2) und andererseits das Verständnis der mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen befassten Fachkreise.
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Die Ausgestaltung muss jedoch hierzu eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2009, 954 - Kinder III), weshalb sie charakteristische, über einfache und gebräuchliche Gestaltungen hinausgehende Merkmale aufweisen muss (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • EuG, 12.10.2010 - T-230/08

    Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE) - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13
    Dabei darf die Verständnisfähigkeit des angesprochenen Publikums nicht zu gering veranschlagt werden und insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass das breite Publikum über keine Allgemeinbildung verfügt (EuG PAVIS PROMA, T 230/08 - WIENER WERKSTÄTTE).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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