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   BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16   

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BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16 (https://dejure.org/2019,9638)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16 (https://dejure.org/2019,9638)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2019 - 26 W (pat) 561/16 (https://dejure.org/2019,9638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fruitybomb" - Unternehmen möchte die Wortkombination "Fruitybomb" als Marke für Rauchwaren schützen lassen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Der Senat hat in den dazu von der Prüfungsstelle angeführten Entscheidungen EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 48 - Henkel und BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft auch keinen Hinweis gefunden, der ihre Auffassung stützen könnte.

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Der Senat hat in den dazu von der Prüfungsstelle angeführten Entscheidungen EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 48 - Henkel und BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft auch keinen Hinweis gefunden, der ihre Auffassung stützen könnte.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Im Übrigen ist die Eintragung eines Zeichens für einen beanspruchten Oberbegriff bereits dann zu versagen, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Ware ein Eintragungshindernis ergibt (vgl. BGH WRP 2002, 91, 92 f. - AC).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. - OUI).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Hierbei handelt es sich jedoch um eine gängige Orthografieabweichung, die in der Werbung üblich ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 2/16 - findwhatyoulike; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio; 29 W (pat) 104/13 - edatasystems; 33 W (pat) 511/13 - klugeshandeln; 26 W (pat) 3/15 - dateformore).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 11.03.2019 - 26 W (pat) 561/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BPatG, 03.09.2013 - 33 W (pat) 511/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "klugeshandeln" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BPatG, 03.06.2015 - 26 W (pat) 3/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "dateformore" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 10.10.2017 - 25 W (pat) 2/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "findwhatyoulike" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BPatG, 12.09.2019 - 26 W (pat) 510/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grandpa"s Vanilla Secret" - fehlende

    Bei Waren des Raucherbedarfs, auch solche aus dem Bereich der E-Zigaretten, sind daher grundsätzlich alle Altersgruppen, ausgenommen Kinder, einzubeziehen (BPatG 26 W (pat) 551/16 - Ice Fresh Apple; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).

    bbb) Da zum Konsum von " Aromen für elektronische Zigaretten, ausgenommen ätherische Öle; Nikotinliquide(n) für elektronische Zigaretten " regelmäßig " elektronische Zigaretten " und " Verdampfer für den persönlichen Gebrauch " benötigt werden und diese Produkte auch als Einwegware angeboten werden, beschreibt das Anmeldezeichen bei diesen Einwegartikeln unmittelbar, dass diese mit einem E-Liquid mit Vanillearoma bestückt sind (BPatG 26 W (pat) 551/16 - Ice Fresh Apple; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).

    Denn in der Shisha bzw. orientalischen Wasserpfeife ist dies eines der gebräuchlichsten Aromen (BPatG 26 W (pat) 551/16 - Ice Fresh Apple; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).

    Zumindest aber stellt die angemeldete Wortkombination insofern einen engen beschreibenden Bezug zu ihnen her (BPatG 26 W (pat) 551/16 - Ice Fresh Apple; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).

  • BPatG, 29.12.2020 - 29 W (pat) 30/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "CreamCreator" - Teillöschung-

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudo-Anglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.07.2020, 30 W (pat) 542/18 - Driverright; Beschluss vom 29.05.2013, 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; Beschluss vom 11.03.2019, 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).
  • BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21

    Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" hat keine Unterscheidungskraft als Marke

    aa) Von den Waren der Klassen 32 und 33 und den Dienstleistungen der Klasse 43 werden breite Verkehrskreise angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher als auch der Getränkefachhandel, der Gastronomiefachverkehr sowie gewerbliche Kunden (BPatG 26 W (pat) 56/20 - Brauhaus Garmisch; 26 W (pat) 1/20 - Familienwein; 26 W (pat) 508/19 - Ulmer Hell; 26 W (pat) 554/18 - HERZBLATT; 26 W (pat) 561/16 - Schwaben Bräu).
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 39/21
    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder deutschen Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
  • BPatG, 17.08.2023 - 30 W (pat) 503/22

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft des Wortzeichens und Bildzeichens als

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
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