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   BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16   

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BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16 (https://dejure.org/2016,49056)
BPatG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16 (https://dejure.org/2016,49056)
BPatG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 26 W (pat) 57/16 (https://dejure.org/2016,49056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wacholder (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wacholder (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Kein markenrechtlicher Schutz für den Begriff Wacholder

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 10 - OUI; a. a. O. Rdnr. 16 - for you).

    Selbst die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Europäischen Amt für Geistiges Eigentum aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Selbst die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Europäischen Amt für Geistiges Eigentum aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl. BGH WRP 2014, 573 Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rdnr. 18 - grill meister).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl. BGH WRP 2014, 573 Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rdnr. 18 - grill meister).

    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).

  • BPatG, 27.03.2014 - 30 W (pat) 539/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAWYERING (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Dass die bei dem Zeichen verwendete Frakturschrift von einer gängigen Gestaltung erheblich abweicht, kann nicht festgestellt werden, zumal verschiedene Formen der Fraktur bestehen (s. hierzu die unterschiedlichen Schriftbeispiele bei www.wikipedia.de, Anlage 2 zum gerichtlichen Hinweis; vgl. auch BPatG, 30 W (pat) 539/12 - Lawyering).

    Für die angesprochenen Verkehrskreise steht die beschreibende Angabe "Wacholder" derart im Vordergrund, dass der bildlichen Gestaltung daneben keine über das Werbeübliche hinausgehende Besonderheit beigemessen wird (vgl. BGH a. a. O. - antiKALK; BPatG, 30 W (pat) 539/12 - Lawyering).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198, 1201 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - OUI; a. a. O. - for you).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 21.12.2016 - 26 W (pat) 57/16
    aa) Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke, unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente, als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (EuGH GRUR 2006, 229 Rdnr. 73 f. - BioID/HABM [BioID]; BGH GRUR 2010, 640 f. - hey!; GRUR 2001, 1153 - anti Kalk).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 56/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Carrera (Wort-Bild-Marke)" - kein

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 23.04.2014 - 28 W (pat) 534/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ECO (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 22/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - " Deutsche Manufakturen e. V.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 12.10.2020 - 26 W (pat) 548/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glowing Collection (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 26 W (pat) 57/16 -Wacholder).
  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 507/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Laufen.Springen.Werfen.Berlin (Wort-Bildmarke" -

    Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen, bzw. eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck der Marke (BGH a. a. O. 1153, 1154 - anti Kalk; BPatG 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "STREAM ON" - Unterscheidungskraft -

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; 26 W (pat) 57/16 -Wacholder).
  • BPatG, 24.01.2022 - 28 W (pat) 26/20
    Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen, bzw. eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck der Marke (BGH a. a. O. 1153, 1154 - anti Kalk; BPatG 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
  • BPatG, 05.08.2021 - 28 W (pat) 526/19

    Ausbildungsoffensive als Markeneintrag nicht möglich

    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; BPatG 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
  • BPatG, 26.01.2022 - 29 W (pat) 577/19
    Daran ändert auch die - gerade von Zeitungen vielfach verwendete - grafische Ausgestaltung in Frakturschrift nichts (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 14.03.2003, 29 W (pat) 316/00 - Hofer Anzeiger, Beschluss vom 03.12.2008, 29 W (pat) 45/07 - Traunsteiner Tagblatt; Beschluss vom 03.12.2008, 29 W (pat) 44/07 - Traunsteiner Wochenblatt; Beschluss vom 27.03.2014, 30 W (pat) 539/12 - Lawyering; Beschluss vom 21.12.2016, 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
  • BPatG, 30.03.2021 - 25 W (pat) 555/20
    Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2008, BPatG 29 W (pat) 22/13 - Deutsche Manufakturen e. V.; BPatG 26 W (pat) 57/16 - Wacholder).
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