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   BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08   

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https://dejure.org/2009,24180
BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2009,24180)
BPatG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2009,24180)
BPatG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 26 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2009,24180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
    Wort-Bildmarken Müller und Müller Apfelspritzer nicht verwechselungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24) mit dem Stammbestandteil "Müller" scheidet aus, da -selbst unter der Annahme, dass die Widersprechende eine Zeichenserie für die einschlägigen Waren mit dem Bestandteil "Müller" besitzt -nicht erkennbar ist, dass sich die angegriffene Marke mit der hinzugefügten Produktbezeichnung "Apfelspritzer" in diese Zeichenserie einfügt.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass der Wortbestandteil "Müller" in der angegriffenen Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt, so dass er die Widerspruchsmarke dominieren oder prägen könnte (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass der Wortbestandteil "Müller" in der angegriffenen Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt, so dass er die Widerspruchsmarke dominieren oder prägen könnte (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; GRUR 2004, 865, 866 -Mustang).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 -BIG; GRUR 2002, 544, 547 -BANK 24) mit dem Stammbestandteil "Müller" scheidet aus, da -selbst unter der Annahme, dass die Widersprechende eine Zeichenserie für die einschlägigen Waren mit dem Bestandteil "Müller" besitzt -nicht erkennbar ist, dass sich die angegriffene Marke mit der hinzugefügten Produktbezeichnung "Apfelspritzer" in diese Zeichenserie einfügt.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken, die -wie die Vergleichszeichen aus mehreren getrennten Bestandteilen zusammengesetzt sind, ist von der registrierten Form als Ganzes auszugehen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 -THOMSON LIFE).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235, 237 -Goldhase).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 26 W (pat) 58/08
    Da dem Markenrecht ein allgemeiner Elementenschutz fremd ist, ist es grundsätzlich indes unzulässig, aus den sich gegenüberstehenden Vergleichsmarken jeweils ein Element herauszugreifen und allein auf dieser Grundlage eine Verwechslungsgefahr feststellen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 -Springende Raubkatze; EuGH a. a. O. -THOMSON LIFE).
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