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   BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07   

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BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07 (https://dejure.org/2010,14863)
BPatG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07 (https://dejure.org/2010,14863)
BPatG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 26 W (pat) 63/07 (https://dejure.org/2010,14863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG, § 63 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sachsendampf" - bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG, § 63 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sachsendampf" - bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sachsendampf" - bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sachsendampf" - bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sachsendampf" - bösgläubige Markenanmeldung - zur Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Dabei ist die maßgebliche Grenze zur Bösgläubigkeit dann überschritten, wenn das Verhalten des Markenanmelders bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581, 582 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f.- S. 100).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Anmelder bösgläubig ist, sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die dem zu entscheidenden Fall eigen sind und zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung eines Zeichens vorliegen, insbesondere die Tatsache, dass der Anmelder weiß oder wissen muss, dass ein Dritter ein gleiches oder ähnliches Zeichen für eine gleiche oder ähnliche Ware verwendet, ferner die Absicht des Anmelders, diesen Dritten an der weiteren Verwendung eines solchen Zeichens zu hindern, sowie ferner der Grad des rechtlichen Schutzes, den das Zeichen des Dritten und das angemeldete Zeichen genießen (EuGH GRUR 2009, 763 ff., 765, Nr. 38 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Ein bösgläubiger Markenerwerb kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Nr. 21 - AKADEMIKS).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f.- S. 100).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Ein bösgläubiger Markenerwerb kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Nr. 21 - AKADEMIKS).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 186/02

    Löschungsverfahren für eine Arzneimittelmarke: Rechtserhaltende Markenbenutzung

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Für eine Behinderungsabsicht des Markenanmelders spricht es im Allgemeinen auch, wenn eine Markenanmeldung erfolgt, das Interesse an dem Erwerb der Markenrechte oder einer Markenlizenz jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass er durch die vorherige Eintragung der Marke an der Verwendung der bisher ungeschützten Kennzeichnung gehindert werden könnte (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 73, 74).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Da einer bösgläubigen Markenanmeldung stets ein rechtsmissbräuchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde liegt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dem Markeninhaber im Falle der Löschung einer bösgläubig angemeldeten Marke auch die Kosten des Löschungsverfahrens aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BPatG GRUR 2000, 809, 812 - SSZ).
  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 232/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines bösgläubigen Markenanmeldung -

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen kann, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f.- S. 100).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 26 W (pat) 63/07
    Ein bösgläubiger Markenerwerb kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes insbesondere darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne rechtfertigenden Grund die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen anmeldet mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den weiteren Gebrauch der Marke zu sperren (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Nr. 21 - AKADEMIKS).
  • BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 8/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glückspilz" - Anmeldungszweck der Monopolisierung

    Unter Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erweist sich das bösgläubige Vorgehen bei der Markenanmeldung als erster Teilakt eines insgesamt unlauteren Einsatzes - insbesondere im Hinblick auf die spätere Ausübung des Monopolrechts (BGH GRUR 2001, 242 (243 f.) - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; BPatG, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 26 W (pat) 63/07, BeckRS 2011, 00178 - Sachsendampf).
  • BPatG, 23.10.2012 - 27 W (pat) 87/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KRYSTALLPALAST VARIETÉ

    Aber unter Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erweist sich das bösgläubige Vorgehen bei der Markenanmeldung als erster Teilakt eines insgesamt unlauteren Einsatzes - insbesondere im Hinblick auf die spätere Ausübung des Monopolrechts (BGH GRUR 2001, 242 (243 f.) - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; BPatG, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 26 W (pat) 63/07, BeckRS 2011, 00178 - Sachsendampf).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZB 1/11

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit: Voraussetzungen für

    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Markeninhabers hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 26 W (pat) 63/07, juris).
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