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   BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08   

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BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,27769)
BPatG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,27769)
BPatG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 26 W (pat) 68/08 (https://dejure.org/2009,27769)
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  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May).

    In einem solchen Fall erkennt der Verkehr die Unterschiede in den sich gegenüberstehenden Zeichen, so dass er sie zwar nicht miteinander verwechselt, aber demselben Inhaber zuordnet (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 63 -cocodrillo), weshalb er das Bestehen von Beziehungen geschäftlicher, wirtschaftlicher oder organisatorischer Art vermutet (vgl. Ströbele/Hacker a.a.O., § 9 Rn. 338 m. w. N.).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Da es sich bei den Bildbestandteilen der Widerspruchsmarken nicht lediglich um nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Darstellungen handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate; BGH GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH GRUR 2002, 167, 170 -Bit/Bud), führt auch das Fehlen solcher Bildelemente bei der angegriffenen Marke im Streitfall zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Da es sich bei den Bildbestandteilen der Widerspruchsmarken nicht lediglich um nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Darstellungen handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate; BGH GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH GRUR 2002, 167, 170 -Bit/Bud), führt auch das Fehlen solcher Bildelemente bei der angegriffenen Marke im Streitfall zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Da es sich bei den Bildbestandteilen der Widerspruchsmarken nicht lediglich um nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Darstellungen handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate; BGH GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH GRUR 2002, 167, 170 -Bit/Bud), führt auch das Fehlen solcher Bildelemente bei der angegriffenen Marke im Streitfall zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht.
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Da es sich bei den Bildbestandteilen der Widerspruchsmarken nicht lediglich um nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Darstellungen handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate; BGH GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH GRUR 2002, 167, 170 -Bit/Bud), führt auch das Fehlen solcher Bildelemente bei der angegriffenen Marke im Streitfall zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Da es sich bei den Bildbestandteilen der Widerspruchsmarken nicht lediglich um nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende grafische Darstellungen handelt (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904 -SIERRA ANTIGUO; BGH GRUR 2005, 419, 423 -Räucherkate; BGH GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH GRUR 2002, 167, 170 -Bit/Bud), führt auch das Fehlen solcher Bildelemente bei der angegriffenen Marke im Streitfall zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Übereinstimmungen zwischen den Zeichen nicht lediglich eine allgemeine, nicht herkunftshinweisende, rein assoziative gedankliche Verbindung bewirken, sondern sich dem Verkehr aufdrängt, dass die Zeichen wegen ihres Sinngehalts und ihrer Zeichenbildung aufeinander bezogen sind (BGH a. a. O. -cocodrillo; BGH GRUR 2004, 779, 783 -Zwilling/Zweibrüder; Fuchs-Wissemann GRUR 1998, 522, 525).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Dies kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das ältere Markenzeichen in der Vergangenheit umfangreich benutzt worden ist (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 175 -Marlboro Dach; HK-Jansen, a. a. O., § 9 Rn. 221).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 68/08
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1067/1068 -Kinderzeit; GRUR 2006, 859, 860 -Malteserkreuz; GRUR 2006, 60, 61 -cocodrillo; GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

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