Rechtsprechung
BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"smsrecall" als Marke nicht eintragbar für Mobilbereich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"smsrecall" als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09
Nach ständiger Rechtsprechung fehlt die Unterscheidungskraft i. S. d. der vorstehenden Bestimmung jedenfalls solchen Angaben, die einen beschreibenden Begriffsgehalt aufweisen, der ohne weiteres und ohne Unklarheiten von einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen als solcher erfasst wird (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 19 -Biomild; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2008, 710, 711, Nr. 16 -VISAGE).Besteht aber kein merklicher Unterschied zwischen der angemeldeten Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer Bestandteile, so ist auch die Wortverbindung als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig anzusehen (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 39-41 -BioID).
- BPatG, 15.03.2005 - 27 W (pat) 57/03
Auszug aus BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09
Auch die Verbindung der Abkürzung "sms" mit dem weiteren Begriff "recall" zu einem einzigen Wort vermag der angemeldeten Marke nicht zur Eintragung zu verhelfen; denn die Zusammenschreibung einer im Verkehr geläufigen Abkürzung mit einem weiteren beschreibenden Begriff ist nicht (mehr) so ungewöhnlich, dass sie den beschreibenden Charakter einer solchermaßen verbundenen Angabe beseitigen könnte (PAVIS PROMA, 27 W (pat) 057/03, Beschluss vom 15.03.2005 -CANLOG; HABM, R0090/99-3, 29.11.1999 -CADNET). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09
In diesem rechtlichen Zusammenhang kann daher von einer schutzbegründenden Unbestimmtheit nur dann ausgegangen werden, wenn eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht ist, dass auszuschließen ist, dass die fragliche Angabe noch als eine konkret beschreibende Bezeichnung dienen kann (BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09
Nach ständiger Rechtsprechung fehlt die Unterscheidungskraft i. S. d. der vorstehenden Bestimmung jedenfalls solchen Angaben, die einen beschreibenden Begriffsgehalt aufweisen, der ohne weiteres und ohne Unklarheiten von einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen als solcher erfasst wird (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 19 -Biomild; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2008, 710, 711, Nr. 16 -VISAGE). - BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05
VISAGE
Auszug aus BPatG, 08.04.2009 - 26 W (pat) 7/09
Nach ständiger Rechtsprechung fehlt die Unterscheidungskraft i. S. d. der vorstehenden Bestimmung jedenfalls solchen Angaben, die einen beschreibenden Begriffsgehalt aufweisen, der ohne weiteres und ohne Unklarheiten von einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen als solcher erfasst wird (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 19 -Biomild; BGH GRUR 2001, 1153 -antiKALK; GRUR 2008, 710, 711, Nr. 16 -VISAGE).