Weitere Entscheidung unten: BPatG, 18.07.2007

Rechtsprechung
   BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05   

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https://dejure.org/2007,30879
BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,30879)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit

    Zu Gunsten des Markeninhabers wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Markeninhabers vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 22.10.2012 - 26 W (pat) 573/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung

    Insoweit trifft den Widersprechenden von sich aus laufend die Verpflichtung, zu überprüfen, ob und inwieweit seine bisher vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel dem wandernden zeitlichen Rahmen des § 43 Abs. 1 S. 2 MarkenG noch genügen (ständige Rechtsprechung der Senate des BPatG; siehe z. B. PAVIS PROMA 26 W (pat) 74/05 - Crystal/cristal).
  • BPatG, 30.03.2011 - 26 W (pat) 247/03

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes - zum

    Der Regelgegenstandswert für ein seit dem 1. Januar 2002 anhängig gewordenes, eine noch nicht benutzte angegriffene Marke betreffendes Widerspruchs-Beschwerdeverfahren wird von den Senaten des Bundespatentgerichts in ständiger Rechtsprechung auf 20.000,00 EUR veranschlagt (BPatG BlPMZ 2007, 45 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren; PAVIS PROMA, 26 W (pat) 74/05, Beschluss vom 14.11.2007).
  • BPatG, 08.10.2014 - 26 W (pat) 39/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur

    Zu Gunsten des Antragsgegners wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Antragsgegners vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 01.10.2014 - 26 W (pat) 38/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Definition einer Gegenvorstellung - zur Zulässigkeit

    Zu Gunsten des Markeninhabers wird von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Gegenvorstellung des Markeninhabers vom 18. August 2014 ausgegangen (ebenso BPatG, Beschluss vom 14. November 2007, 26 W (pat) 74/05, PAVIS PROMA - Crysta/cristal).
  • BPatG, 02.06.2010 - 26 W (pat) 97/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung" -

    2.  Da der Regelgegenstandswert für das Widerspruchs-Beschwerdeverfahren nunmehr 20.000 EUR beträgt (vgl. BPatG BlPMZ 2007, 45 - Gegenstandswert für Widerspruchsbeschwerdeverfahren; PAVIS PROMA 26 W (pat) 74/05, Beschluss vom 14.11.2007), ist auch der Gegenstandswert des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, trotz des niedrigeren Vorschlags der Antragstellerin, unter Berücksichtigung ihres Vortrags zur "Werthaltigkeit" der Marken auch auf 20.000 EUR festzusetzen.
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Rechtsprechung
   BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33135
BPatG, 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 26 W (pat) 74/05 (https://dejure.org/2007,33135)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 25.10.2011 - 24 W (pat) 113/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "REVITALIQUE/VITANIQUE" - Einrede der Nichtbenutzung

    Auf den offensichtlichen Umstand, dass bisheriges Vorbringen zwischenzeitlich überholt sein könnte, hat die Rechtsmittelinstanz ebensowenig hinzuweisen, wie auf andere offenkundige Mängel der Glaubhaftmachung (std. Rspr. des BPatG, vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 43 Rdn. 50, dort mit Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2007, 26 W (pat) 74/05 - Chrystal/christal - und Kliems MarkenR 2001, 185, 196, sowie auf die abweichende Meinung von Fezer/Grabrucker, Hdb Markenpraxis, Bd. I, 1. Teil, Kap. 2, Rn. 264).
  • BPatG, 18.10.2011 - 24 W (pat) 88/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "ExaGnos/EXAGON" - Einrede der Nichtbenutzung - zum

    Auf den offensichtlichen Umstand, dass bisheriges Vorbringen zwischenzeitlich überholt sein könnte, hat die Rechtsmittelinstanz ebensowenig hinzuweisen, wie auf andere offenkundige Mängel der Glaubhaftmachung (std. Rspr. des BPatG, vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 43 Rdn. 50, dort mit Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 18. Juli 2007, 26 W (pat) 74/05 - Chrystal/christal - und Kliems MarkenR 2001, 185, 196, sowie auf die abweichende Meinung von Fezer/Grabrucker, Hdb Markenpraxis, Bd. I, 1. Teil, Kap. 2, Rn. 264).
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