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   BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05   

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BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05 (https://dejure.org/2007,29103)
BPatG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05 (https://dejure.org/2007,29103)
BPatG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 26 W (pat) 82/05 (https://dejure.org/2007,29103)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Vom Markenschutz ausgeschlossen sind deshalb nicht nur Warenformen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen, also technisch bedingt sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die gleiche technische Wirkung auch unter Verwendung anderer Formalternativen erreichen lässt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips; ebenso BGH GRUR 2006, 588 - Scherkopf).

    Weist der beanspruchte Gegenstand jedoch weitere, über die bloße technische Gestaltung hinausgehende Merkmale auf, die weder durch die Art der Ware noch technisch bedingt sind, kommt der Ausschlussgrund der fehlenden Markenfähigkeit nicht in Betracht (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado).

  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 147/85

    "Helopyrin"; Aufhebung der Löschungsreife nach Wiederaufnahme der Benutzung eines

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Vielmehr wurde der den Löschungsantrag zurückweisende Beschluss mit der Rücknahme des Antrags gegenstandslos (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 54 Rdnr. 3 a. E.; BGH BlPMZ 1987, 399); die erst nachträglich abgegebene Erklärung vom 2. April 2003, dass sie zugleich auch die Beschwerde habe zurücknehmen wollen, vermochte hieran nichts zu ändern.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Weist der beanspruchte Gegenstand jedoch weitere, über die bloße technische Gestaltung hinausgehende Merkmale auf, die weder durch die Art der Ware noch technisch bedingt sind, kommt der Ausschlussgrund der fehlenden Markenfähigkeit nicht in Betracht (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Wenngleich der Einwand der Rechtskraft auch in Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durchgreifen kann (vgl. BGH GRUR 1993, 969 - Indorektal II), ist indes der frühere Beschluss der Markenabteilung vom 7. März 2002 nicht rechtskräftig geworden, da der Löschungsantrag vor Eintritt der Rechtskraft mit Schriftsatz vom 13. März 2003 zurückgenommen worden ist.
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Ein beachtlicher nichttechnischer Überschuss, wie er vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gabelstapler" angenommen wurde (vgl. GRUR 2004, 502 ff.), ist vorliegend demnach nicht gegeben.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Vom Markenschutz ausgeschlossen sind deshalb nicht nur Warenformen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen, also technisch bedingt sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die gleiche technische Wirkung auch unter Verwendung anderer Formalternativen erreichen lässt (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips; ebenso BGH GRUR 2006, 588 - Scherkopf).
  • BPatG, 30.11.2004 - 28 W (pat) 172/03
    Auszug aus BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05
    Die als Marke beanspruchte Form erschöpft sich somit in der bloßen Reproduktion der zur Erreichung eines technischen Effekts erforderlichen Anordnung der Elemente der Ware (vgl. BPatG GRUR 2005, 333, 335 - Fahrzeugteile).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht die Löschung der Marke angeordnet (BPatG, Beschl. v. 2.5. 2007 - 26 W (pat) 82/05, juris).
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