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   BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08   

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BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08 (https://dejure.org/2009,27074)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08 (https://dejure.org/2009,27074)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 26 W (pat) 86/08 (https://dejure.org/2009,27074)
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  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur dann Raum, soweit als Marke beanspruchte Bezeichnungen geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Eine rechtswidrige Verwaltungspraxis vermag weder das Deutsche Patentund Markenamt noch das Bundespatentgericht zu binden (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rn. 63 - Henkel; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenund Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 -Philips).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Eine rechtswidrige Verwaltungspraxis vermag weder das Deutsche Patentund Markenamt noch das Bundespatentgericht zu binden (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rn. 63 - Henkel; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 -Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 -Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 26 W (pat) 86/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 -Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 -Cityservice).
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