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BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
Bei dieser markenrechtlich gebotenen Sichtweise kann sich der Kreis der lexikalisch möglichen Begriffsgehalte auf eine im Vordergrund stehende Bedeutung reduzieren (BGH GRUR 2003, 882, 883 -Lichtenstein). - BGH, 24.11.2005 - I ZR 28/05
Rechtsmißbräuchlichkeit einer Wiederholungsanmeldung
Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
Aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG kann daher im markenrechtlichen Verfahren im Hinblick auf vorhergehende Eintragungen oder Zurückweisungen kein Anspruch auf Eintragung oder Löschung abgeleitet werden (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH MarkenR 2009, 201, 203 -Schwabenpost;… EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 -BioID; BGH GRUR 2006, 333, 337 f. -Marlene Dietrich). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
Zur Versagung der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG reicht es aus, wenn eine der möglichen Bedeutungen der angemeldeten Angabe zur Beschreibung der fraglichen Waren und Dienstleistungen geeignet ist, und zwar unabhängig davon, ob ihr noch andere, ggf. auch nicht beschreibende Bedeutungen zukommen können (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 38 -BIOMILD). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
Diese theoretische Bedeutungsvielfalt der angemeldeten Marke beseitigt jedoch für sich gesehen noch nicht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; denn eine angemeldete Marke ist nicht abstraktlexikalisch zu beurteilen, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden, für die sie im Verkehr verwendet werden soll (BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 87/08
Aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG kann daher im markenrechtlichen Verfahren im Hinblick auf vorhergehende Eintragungen oder Zurückweisungen kein Anspruch auf Eintragung oder Löschung abgeleitet werden (st. Rspr., vgl. z. B. EuGH MarkenR 2009, 201, 203 -Schwabenpost; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 -BioID; BGH GRUR 2006, 333, 337 f. -Marlene Dietrich).
- BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05
Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder …
cc) Der Auffassung des 29. Senats kann nicht beigetreten werden, da sie in dem angeführten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes keine Grundlage findet (in der Sache ebenso BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. - Burg Lissingen; BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt [zur Veröffentlichung vorgesehen]; BPatG (26. Senat), Beschl. v. 22. April 2009, 26 W (pat) 87/08 - Ecoboards). - BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18
Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft
Diesen Voreintragungen stehen zum einen schon Zurückweisungen vergleichbarer Anmeldungen gegenüber, wie z. B. "MAGNET-TEC" (Beschluss vom 18.02.2002, 30 W (pat) 140/01) oder "Ecoboards" (Beschluss vom 22.04.2009, 26 W (pat) 87/08). - BPatG, 23.04.2014 - 28 W (pat) 534/12
Markenbeschwerdeverfahren - "ECO (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
Die Begriffe "Öko" oder "Eco" können also als Abkürzung je nachdem im Sinne von "die Umwelt betreffend"/ "Umweltfreundlichkeit" oder "Wirtschaft(lichkeit)" verstanden werden (vgl. hierzu auch BPatG 24 W (pat) 228/98 - ECO; 30 W (pat) 182/03 - ECO; 26 W (pat) 87/08 - ECOBOARDS; 28 W (pat) 204/07 - ECOPACK; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus -in juris Rdnr. 16.). - BPatG, 15.12.2009 - 24 W (pat) 15/08 Spätestens seit dieser Entscheidung findet die Auffassung des 29. Senats in der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Grundlage mehr (hierzu eingehend: Senatsbeschluss in der Sache 24 W (pat) 142/05 vom 29. Januar 2010 "VOLKSFLAT"; ebenso: BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. "Burg Lissingen"; BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08 "Linuxwerkstatt"; BPatG (26. Senat), Beschl. v. 22. April 2009, 26 W (pat) 87/08 "Ecoboards").