Rechtsprechung
BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 90/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
JULKA / JULISCHKA - openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 90/07
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2000, 506, 508 -ATTACHÉ/ TISSERAND; GRUR 2001, 164, 166 -Wintergarten, GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 90/07
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2000, 506, 508 -ATTACHÉ/ TISSERAND; GRUR 2001, 164, 166 -Wintergarten, GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz). - BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98
Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen
Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 90/07
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2000, 506, 508 -ATTACHÉ/ TISSERAND; GRUR 2001, 164, 166 -Wintergarten, GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz).