Rechtsprechung
   BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12536
BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09 (https://dejure.org/2010,12536)
BPatG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09 (https://dejure.org/2010,12536)
BPatG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 26 W (pat) 90/09 (https://dejure.org/2010,12536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "brand broadcasting" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "brand broadcasting" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor ; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform I ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ) .
  • BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 91/09

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Parallelverfahren: 26 W (pat) 91/09.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Da sich die Verbindung der Wortelemente des Prüfzeichens in ihrer Summenwirkung erschöpft und nicht über die Zusammenfügung der beschreibenden Elemente "brand" und "broadcasting" hinausgeht, fehlt dem Prüfzeichen auch in der Kombination ihrer Einzelbestandteile die Eignung zur betrieblichen Herkunftsangabe (vgl. EuGH a. a. O. - Postkantoor , S. 678; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD ; GRUR 2006, 229, 231 - BioID ).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ) .
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98
    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, sofern sie geläufige beschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER ).
  • BPatG, 07.08.2001 - 24 W (pat) 235/98

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09
    "brand" steht hierbei für den deutschen Begriff "Marke" (vgl. Collins , Globalwörterbuch Englisch, 2001, Band 1 "Englisch-Deutsch"; PAVIS PROMA 24 W (pat) 235/98), "broadcasting" ist wörtlich mit "Radio-, TV-Übertragung bzw. -Sendung" zu übersetzen (vgl. Collins a. a. O., S. 144).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center Neuss" - Unterscheidungskraft -

    Der Durchschnittsverbraucher wird auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 26 W (pat) 90/09 - brand broadcasting m. w. N.).
  • BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Der Durchschnittsverbraucher wird auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 26 W (pat) 90/09 - brand broadcasting m. w. N.).
  • BPatG, 30.12.2011 - 29 W (pat) 59/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "dress-for-less" - Unterscheidungskraft -

    Der Durchschnittsverbraucher wird auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 26 W (pat) 90/09 - brand broadcasting m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht