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   BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10   

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https://dejure.org/2011,4179
BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10 (https://dejure.org/2011,4179)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10 (https://dejure.org/2011,4179)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 26 W (pat) 93/10 (https://dejure.org/2011,4179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verwechselungsgefahr von "Schneewittchen” und "Schneeflittchen und die 7 lieben … Lustzwerge”

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneeflittchen und die 7 lieben ... Lustzwerge/Schneewittchen" - keine klangliche oder schriftbildliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr der Marke "Schneeflittchen und die 7 lieben . . . Lustzwerge" mit der älteren Marke "Schneewittchen"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneeflittchen und die 7 lieben ... Lustzwerge/Schneewittchen" - keine klangliche oder schriftbildliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schneeflittchen und die 7 lieben ... Lustzwerge/Schneewittchen" - keine klangliche oder schriftbildliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Markenstreit - Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge" nicht mit "Schneewittchen" verwechslungsfähig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Märchenhaftes Markenrecht - Wie aus dem braven Schneewittchen ein Schneeflittchen wurde

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Schneewittchen und Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schneewittchen vs. Schneeflittchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Schneewittchen und Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass Übereinstimmungen im Wort und Klangbild von Marken durch deren Begriffsgehalt so vermindert werden können, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist, weil durch den Sinngehalt die bildlichen und klanglichen Unterschiede vom Leser und Hörer wesentlich schneller erfasst und erinnert werden (BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL; GRUR 2000, 605, 607 - comtes/ComTel).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist stets von deren registrierter Form auszugehen (BGH GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone; GRUR 2008, 903, 904, Nr. 18 - SIERRA ANTIGUO).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt  (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 16 ff. - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff., Nr. 51 - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155, Nr. 59 - Anheuser-Busch/Budvar; GRUR 2007, 318, 319, Nr. 21 - Adam Opel/Autec).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Gesamteindruck der aus mehreren Bestandteilen gebildeten Marke, durch den Bestandteil, der die Gefahr von Verwechslungen begründen soll, geprägt oder doch wesentlich mitbestimmt wird (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 29 - THOMSON LIFE; BGH a. a. O., Nr. 18 - SIERRA ANTGUO) oder innerhalb der mehrteiligen Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH a. a. O., Nr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 33 - Schuhpark).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist stets von deren registrierter Form auszugehen (BGH GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone/Il Portone; GRUR 2008, 903, 904, Nr. 18 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass Übereinstimmungen im Wort und Klangbild von Marken durch deren Begriffsgehalt so vermindert werden können, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist, weil durch den Sinngehalt die bildlichen und klanglichen Unterschiede vom Leser und Hörer wesentlich schneller erfasst und erinnert werden (BGH GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL; GRUR 2000, 605, 607 - comtes/ComTel).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 93/10
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt  (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 16 ff. - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

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