Rechtsprechung
   BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19392
BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04 (https://dejure.org/2006,19392)
BPatG, Entscheidung vom 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04 (https://dejure.org/2006,19392)
BPatG, Entscheidung vom 16. August 2006 - 26 W (pat) 94/04 (https://dejure.org/2006,19392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BPatG, 14.01.2010 - 25 W (pat) 7/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bonbonform (dreidimensionale

    Sowohl der Wortlaut der Vorschriften der §§ 3, 8, 50, 54 MarkenG als auch deren Zweck, der darin liegt, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren, spricht innerhalb der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG gegen die Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen zu Gunsten der Inhaber angegriffener Marken bei Löschungsverfahren und zwar auch unter dem Aspekt, dass für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Soweit die Markeninhaberin in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts 26 W (pat) 94/04 vom 16. August 2006 - "lastminit" (GRUR-RR 2008, 49 f.) weiterhin geltend macht, dass jedenfalls bei Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Eintragung noch angewendeten rechtlichen Maßstäbe der angegriffenen Marke seinerzeit nicht jegliche Unterscheidungskraft gefehlt habe und die nachträgliche "Verschärfung" der Eintragungsvoraussetzungen nicht zu ihren Lasten gehe dürfe, rechtfertigt dies keine andere Entscheidung.

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so aber BPatG GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

    Es ist nicht veranlasst, im Hinblick auf die vorgenannte Entscheidung (GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit) die Rechtsbeschwerde zum BGH gemäß § 83 Abs. 2 MarkenG zuzulassen, insbesondere nicht zum Zweck der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12

    Gute Laune Drops - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so BPatG 26 W (pat) 94/04 = GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes).
  • BPatG, 18.03.2013 - 25 W (pat) 14/12

    Schwimmbad-Isolierbaustein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Die Löschung fehlerhaft eingetragener Marken ist vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen, realisiert entsprechend dem Gesetzeszweck das hoch zu veranschlagende Interesse der Allgemeinheit, vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen bewahrt zu werden, und dient auch dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten (im Anschluss an GRUR 2010, 1017 - Bonbonform; Abgrenzung zu BPatG GRUR-RR 2008, 49 f   lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall).

     Soweit die Markeninhaberin weiterhin geltend macht, dass jedenfalls bei Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Eintragung der angegriffenen Marke noch angewendeten rechtlichen Maßstäbe nicht jegliche Unterscheidungskraft gefehlt habe und die nachträgliche "Verschärfung" der Eintragungsvoraussetzungen nicht zu ihren Lasten gehe dürfe (in diese Richtung geht wohl auch der Beschluss des BPatG 26 W (pat) 94/04 vom 16. August 2006 - lastminit, abgedruckt in GRUR-RR 2008, 49, Rdn. 19 ), rechtfertigt dies keine andere Entscheidung.

    Diese Erwägungen zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften sprechen auch gegen die Auffassung, wonach für die Beurteilung der Schutzfähigkeit einer angegriffenen Marke - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nicht nur die zum Zeitpunkt der Eintragung gültige Gesetzeslage, sondern auch die zu diesem Zeitpunkt hierzu vorliegende Rechtsprechung maßgeblich sein soll (so BPatG 26 W (pat) 94/04 = GRUR-RR 2008, 49 f. - lastminit und BGH GRUR 1975, 368 - Elzym in einem sehr speziellen Sonderfall zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes).

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Lautere Interessen zeigt nicht nur eine eigene (vorbereitete) Benutzung vor der Anmeldung (BPatG Mitt 2010, 31 (33) - Käse in Blütenform III; GRUR-RR 2008, 49, 50 - lastminit).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    europäische Rechtsprechung zu Abwandlungen beschreibender Angaben, die - soweit ersichtlich - nie darauf abgestellt hat, ob im Einzelfall eine aus jeweils beschreibenden Angaben zusammengesetzte Wortneuschöpfung vorliegt oder nicht (vgl. BGH GRUR 2005, 258, 259 - Roximycin, worin bestätigt wird, dass die Abwandlung "Roximycin" eine individualisierende Eigenart aufweise, weil sie klanglich und schriftbildlich ausreichend deutlich von dem Fachbegriff "Roxithromycin" abweiche; BPatG 30 W (pat) 36/14 - BLUCHROME; GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit; 26 W (pat) 9/08 - Aqua Alpina; EuG GRUR Int. 2008, 1037 Rdnr. 30 - BioGeneriX; GRUR Int. 2005, 839 Rdnr. 37 - MunichFinancialServices; Urt. v. 22. Mai 2014 - T-95/13 - HIPERDRIVE, BeckRS 2014, 80922, formal bestätigt durch EuGH, Beschl. v. 12. Februar 2015 - C- 374/14).
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    europäische Rechtsprechung zu Abwandlungen beschreibender Angaben, die - soweit ersichtlich - nie darauf abgestellt hat, ob im Einzelfall eine aus jeweils beschreibenden Angaben zusammengesetzte Wortneuschöpfung vorliegt oder nicht (vgl. BGH GRUR 2005, 258, 259 - Roximycin, worin bestätigt wird, dass die Abwandlung "Roximycin" eine individualisierende Eigenart aufweise, weil sie klanglich und schriftbildlich ausreichend deutlich von dem Fachbegriff "Roxithromycin" abweiche; BPatG 30 W (pat) 36/14 - BLUCHROME; GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit; 26 W (pat) 9/08 - Aqua Alpina; EuG GRUR Int. 2008, 1037 Rdnr. 30 - BioGeneriX; GRUR Int. 2005, 839 Rdnr. 37 - MunichFinancialServices; Urt. v. 22. Mai 2014 - T-95/13 - HIPERDRIVE, BeckRS 2014, 80922, formal bestätigt durch EuGH, Beschl. v. 12. Februar 2015 - C- 374/14).
  • BPatG, 19.07.2011 - 27 W (pat) 164/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIMES LOGISTIK" - keine

    Die jedenfalls beabsichtigte Benutzung durch den Anmelder spricht gegen eine Bösgläubigkeit (vgl. BPatG GRUR-RR 2008, 49, 50 - lastminit).
  • BPatG, 07.04.2010 - 28 W (pat) 20/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "XPLANT" - Unterscheidungskraft - kein

    Das Markenwort " XPLANT " ist als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom angesprochenen Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden zu können (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdn. 40 - BIOMILD; BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE ; BPatG GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit).
  • BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    Danach wäre eine Eintragung der angegriffenen Marke auch nach damaligen Maßstäben nicht angezeigt gewesen, sodass der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu Gunsten der Markeninhaberin nicht eingreifen kann (vgl. demgegenüber in Bezug auf Abwandlungen beschreibender Angaben, bezüglich derer eine gesicherte Spruchpraxis zum Eintragungszeitpunkt bestanden hatte: BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 94/04 - lastminit).
  • BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 40/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bäckpäcks/BAG PAX" - teilweise Warenidentität -

    Dass sie sich in schriftbildlicher Hinsicht von der beschreibenden Angabe "backpacks" unterscheidet, reicht nicht aus, um ihr eine normale, ungeschmälerte Kennzeichnungskraft beizumessen, weil bei Wortmarken, die gelesen und gehört werden können, eine die Unterscheidungskraft begründende Abweichung von der jeweiligen Sachangabe sowohl im visuellen wie auch im akustischen Gesamteindruck erforderlich ist, um sie als Marke eintragen zu können (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; EuG GRUR Int. 2008, 1037 - BioGeneriX; BPatG GRUR-RR 2008, 49, 50 - Lastminit).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht