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   BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10   

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BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10 (https://dejure.org/2011,23510)
BPatG, Entscheidung vom 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10 (https://dejure.org/2011,23510)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 26 W (pat) 94/10 (https://dejure.org/2011,23510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "webs the people" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortfolge "webs the people" als sprachliche Neuschöpfung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "webs the people" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "webs the people" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die von der Markenanmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (Ströbele / Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8, Rdn. 41; EuGH GRUR 2002, 804, 806, Nr. 35 - Philips; GRUR 2008, 608, 611, Nr. 66 - EUROHYPO).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. u. a. EuGH a. a. O., Nr. 67 - EUROHYPO; GRUR 2004, 428, 431, Nr. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710, Nr. 13 - VISAGE), wobei es hierbei auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; GRUR 2006, 411, 412, Nr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - VISAGE).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. u. a. EuGH a. a. O., Nr. 67 - EUROHYPO; GRUR 2004, 428, 431, Nr. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710, Nr. 13 - VISAGE), wobei es hierbei auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; GRUR 2006, 411, 412, Nr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - VISAGE).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Da der Verkehr aber eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer näheren analysierenden Betrachtung zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60, Nr. 24 - Companyline), kann der angemeldeten Marke unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Ein Wortzeichen kann nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen unmittelbar bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdn. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die von der Markenanmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (Ströbele / Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8, Rdn. 41; EuGH GRUR 2002, 804, 806, Nr. 35 - Philips; GRUR 2008, 608, 611, Nr. 66 - EUROHYPO).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. u. a. EuGH a. a. O., Nr. 67 - EUROHYPO; GRUR 2004, 428, 431, Nr. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710, Nr. 13 - VISAGE), wobei es hierbei auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; GRUR 2006, 411, 412, Nr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - VISAGE).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. u. a. EuGH a. a. O., Nr. 67 - EUROHYPO; GRUR 2004, 428, 431, Nr. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710, Nr. 13 - VISAGE), wobei es hierbei auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; GRUR 2006, 411, 412, Nr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - VISAGE).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 94/10
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. u. a. EuGH a. a. O., Nr. 67 - EUROHYPO; GRUR 2004, 428, 431, Nr. 50 - Henkel; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710, Nr. 13 - VISAGE), wobei es hierbei auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; GRUR 2006, 411, 412, Nr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - VISAGE).
  • BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 552/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "green follows function" - kein Freihaltungsbedürfnis

    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist sowohl auf die Waren und Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke angemeldet worden ist, als auch auf die Anschauung der angesprochenen inländischen Verkehrskreise, wobei es auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten sowie angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen ankommt (vgl. u. a. EuGH GRUR Int. 2006, 226, Nr. 25 - Standbeutel; EuGH GRUR 2006, 411 Nr. 24 - MATRATZEN; BPatG vom 6.7.2011, 26 W (pat) 94/10 Nr. 16 - webs the people).
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