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   BPatG, 15.09.2010 - 26 W (pat) 97/08   

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https://dejure.org/2010,13782
BPatG, 15.09.2010 - 26 W (pat) 97/08 (https://dejure.org/2010,13782)
BPatG, Entscheidung vom 15.09.2010 - 26 W (pat) 97/08 (https://dejure.org/2010,13782)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2010 - 26 W (pat) 97/08 (https://dejure.org/2010,13782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    § 27 Abs. 3 MarkenG
    Zurückweisung eines Markenumschreibungsantrags bei begründeten Zweifeln

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 27 Abs. 3 MarkenG; § 28 Abs. 6 DPMAV
    Markenabtretung vor Insolvenz unwirksam - Zur Ablehnung einer Markenumschreibung wegen fortbestehender Zweifel am Rechtsübergang

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "patentamtliches Umschreibungsverfahren" - registerrechtliches Massenverfahren - keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle - bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "patentamtliches Umschreibungsverfahren" - registerrechtliches Massenverfahren - keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle - bei ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "patentamtliches Umschreibungsverfahren" - registerrechtliches Massenverfahren - keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle - bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zweifel an Rechtsübergang können Markenumschreibung verhindern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zurückweisung von Marken-Umschreibungsantrag bei Zweifel zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

    Auszug aus BPatG, 15.09.2010 - 26 W (pat) 97/08
    Der Antragstellerin verbleibe die Möglichkeit einer Klage auf Bewilligung der Umschreibung vor den ordentlichen Gerichten (BGH GRUR 1969, 43, 45 f. - Marpin).

    Die Durchführung einer Beweisaufnahme sowie einer umfassenden rechtlichen Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs kann nicht Gegenstand des Umschreibungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sein, weil sie mit dem Charakter des patentamtlichen Umschreibungsverfahrens als einem registerrechtlichen Massenverfahren (im Jahre 2007 waren vom Patentamt nahezu 100.000 Umschreibungen vorzunehmen) nicht zu vereinbaren ist (BGH GRUR 1969, 43, 45 - Marpin; BPatG a. a. O. - Markenumschreibung).

  • BPatG, 28.06.2018 - 30 W (pat) 47/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.W.I. (Wort-Bild-Marke)" - Antrag auf

    a) Bei einem - wie hier - einseitigen Umschreibungsantrag kann Anlass zu begründeten Zweifeln insbesondere auch eine längere Zeitspanne zwischen der Erstellung der nach § 28 Abs. 3 Nr. 2 DPMAV vorgelegten Dokumente (Umschreibungsbewilligung bzw. Übertragungsvertrag) und der Stellung des Umschreibungsantrags geben (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung etwa BPatG GRUR-RR- 2008, 261, 262 - Markenumschreibung [mehr als ein Jahr]; BPatG, Beschluss vom 5. Mai 2010, 26 W (pat) 97/08 - LIENIG, juris [Antragstellung nach neun Jahren]; vgl. auch Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 7 Rn. 38).
  • BPatG, 26.04.2018 - 25 W (pat) 5/15

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Eintragung von Rechtsübergängen in das

    Zunächst kann auf die zutreffenden Ausführungen des DPMA Bezug genommen werden, wonach der vorgebliche Übertragungsvertrag vom 24. November 2012 datiert, während der Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs erst mehr als ein Jahr später gestellt wurde, nämlich am 28. Januar 2014 (vgl. hierzu BPatG GRUR-RR 2008, 261, 262 - Markenumschreibung; BPatG Beschluss vom 5. Mai 2010, 26 W (pat) 97/08 - LIENIG; die letztgenannte Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatengerichts öffentlich zugänglich).
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