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   OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05   

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https://dejure.org/2006,5697
OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05 (https://dejure.org/2006,5697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2006 - 26 W 80/05 (https://dejure.org/2006,5697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2006 - 26 W 80/05 (https://dejure.org/2006,5697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 S 1 JVEG, § 9 Abs 1 S 3 JVEG, § 9 Abs 2 JVEG
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Judicialis

    JVEG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 9
    Isolierter Sachverständiger im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung für einen sog. isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren; Beauftragung mit der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens über Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einer Insolvenzschuldnerin; Festsetzung eines Stundensatzes; Überprüfung auf ...

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 4 T 571/05
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 676
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05
    Für eine entsprechende Anwendung fehlt es an einer Regelungslücke, da § 9 Abs. 1 JVEG die Entschädigung für jegliche gerichtliche Sachverständigentätigkeit normiert, so dass § 9 Abs. 2 JVEG lediglich eine auf ihren Gegenstand beschränkte Ausnahmebestimmung darstellt (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 2005, 563, 564; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05
    Für eine entsprechende Anwendung fehlt es an einer Regelungslücke, da § 9 Abs. 1 JVEG die Entschädigung für jegliche gerichtliche Sachverständigentätigkeit normiert, so dass § 9 Abs. 2 JVEG lediglich eine auf ihren Gegenstand beschränkte Ausnahmebestimmung darstellt (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 2005, 563, 564; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

    Vielmehr hat es nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 JVEG die Sache in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang zu prüfen und dabei eine eigene Sachentscheidung anstelle des Erstgerichts einschließlich der damit verbundenen wertungsbezogenen Fragen zu treffen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 03.03.2006 - 26 W 80/05 , BeckRS 2006, 8313; OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.03.1980 - 2 Ws 472/79, JurBüro 1981, 86, 88; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 4 Rn. 69).
  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11

    Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten

    Der Sachverständige in Insolvenzsachen würde gegenüber anderen gerichtlichen Sachverständigen mit vergleichbar schwierigen Aufgabenbereichen und ähnlicher Qualifikation bei einem Stundensatz von lediglich 65 EUR/h unangemessen benachteiligt (ebenso OLG Frankfurt, ZIP 2006, 676 f.).

    Dem isolierten Sachverständigen steht für seine Tätigkeit aus den v.g. Gründen somit eine Regelvergütung von 80 EUR zu (ebenso OLG München, ZIP 2005, 1329 f. [OLG München 15.06.2005 - 11 W 1423/05] ; OLG Frankfurt, ZIP 2006, 676 f.; a.A.: OLG Nürnberg, ZInsO 2006, 761 f. [allerdings nur obiter dictum] und OLG Hamburg, ZInsO 2010, 634 f. ).

  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14

    Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen

    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
  • AG Darmstadt, 17.10.2013 - 9 IN 612/13

    Vergütung des sogn. "isolierten Sachverständigen" im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Dies wurde entsprechend der Honorargruppe 7 des § 9 Abs. 1 JVEG a.F. mit EUR 80, 00 angenommen (vgl. OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 03.03.2006, 26 W 80/05; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, 326 T 17/11).
  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

    So auch OLG Frankfurt v. 3.3.2006 (ZIP 2006, 676=ZInsO 2006, 540): Der isolierte Sachverständige habe Anspruch auf einen Stundensatz von EUR 80,-- entsprechend Honorargruppe 7 des § 9 Abs. 1 S.1 JVEG.
  • AG Leipzig, 03.05.2006 - 401 IN 72/06

    Zu berücksichtigende Faktoren i.R.d. Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Im Rahmen der Abwägung möglicher Einkommenseinbußen im Rahmen der vorläufigen Verwaltung hat das Gericht bei seinen Überlegungen auch berücksichtigt, dass der vorläufige Verwalter, wenn er gleichzeitig als Gutachter tätig war, eine niedrigere Vergütung für seine Gutachtenstätigkeit erhalten soll als der isoliert tätige Gutachter (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 03.03.2006 - 26 W 80/05 ZIP 2006 S. 676; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005 - 14 W 815/05 - ZinsO S. 31).
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