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   BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05   

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https://dejure.org/2007,34054
BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05 (https://dejure.org/2007,34054)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05 (https://dejure.org/2007,34054)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 26 W (pat) 22/05 (https://dejure.org/2007,34054)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    Auch sei aufgrund der damaligen BGH-Rechtsprechung eine Schutzfähigkeit von Warenverpackungen verneint worden, sofern sie nur übliche Gestaltungselemente aufwiesen (vgl. BGHZ 41, 187 - PALMOLIVE).

    Die damals bestehende Rechtsprechung zum Ausstattungsschutz, die mangels anderer Maßstäbe in ihren Grundzügen zunächst auf 3 D-Marken angewendet wurde, ließ das Vorliegen üblicher Gestaltungsmerkmale d. h. die herkömmliche Wiedergabe einer Warenverpackung, die jeder Eigenart entbehrt, (vgl. BGH GRUR 1964, 454, 455 - Palmolive), für eine Schutzfähigkeit jedenfalls nicht ausreichen.

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    In Übereinstimmung mit der Auffassung der Markenabteilung ist davon auszugehen, dass nach gegenwärtiger Rechtslage eine Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH nicht gegeben ist (vgl. GRUR 2003, 514, 518 - Linde, Winward, Rado; GRUR Int. 2004, 631 - TABS; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; EuGH GRUR 2006, 235 Standbeutel), wobei es keiner Differenzierung zwischen den einzelnen Waren bedarf, da bei sämtlichen Waren ein hinreichender Sachbezug vorliegt.
  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04

    Lastminit

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    Danach wäre eine Eintragung der angegriffenen Marke auch nach damaligen Maßstäben nicht angezeigt gewesen, sodass der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu Gunsten der Markeninhaberin nicht eingreifen kann (vgl. demgegenüber in Bezug auf Abwandlungen beschreibender Angaben, bezüglich derer eine gesicherte Spruchpraxis zum Eintragungszeitpunkt bestanden hatte: BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 94/04 - lastminit).
  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    Nach der Entscheidung "Elzym" (vgl. BGH GRUR 1975, 368) ist bei der Frage, ob die Beurteilung der Eintragbarkeit einer exante oder einer expost-Betrachtung unterworfen ist, immer die im Zeitpunkt der Eintragung herrschende Praxis zugrunde zu legen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    In Übereinstimmung mit der Auffassung der Markenabteilung ist davon auszugehen, dass nach gegenwärtiger Rechtslage eine Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH nicht gegeben ist (vgl. GRUR 2003, 514, 518 - Linde, Winward, Rado; GRUR Int. 2004, 631 - TABS; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; EuGH GRUR 2006, 235 Standbeutel), wobei es keiner Differenzierung zwischen den einzelnen Waren bedarf, da bei sämtlichen Waren ein hinreichender Sachbezug vorliegt.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    In Übereinstimmung mit der Auffassung der Markenabteilung ist davon auszugehen, dass nach gegenwärtiger Rechtslage eine Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH nicht gegeben ist (vgl. GRUR 2003, 514, 518 - Linde, Winward, Rado; GRUR Int. 2004, 631 - TABS; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; EuGH GRUR 2006, 235 Standbeutel), wobei es keiner Differenzierung zwischen den einzelnen Waren bedarf, da bei sämtlichen Waren ein hinreichender Sachbezug vorliegt.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 05.10.2007 - 26 W (pat) 22/05
    In Übereinstimmung mit der Auffassung der Markenabteilung ist davon auszugehen, dass nach gegenwärtiger Rechtslage eine Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH nicht gegeben ist (vgl. GRUR 2003, 514, 518 - Linde, Winward, Rado; GRUR Int. 2004, 631 - TABS; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; EuGH GRUR 2006, 235 Standbeutel), wobei es keiner Differenzierung zwischen den einzelnen Waren bedarf, da bei sämtlichen Waren ein hinreichender Sachbezug vorliegt.
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07

    Cigarettenpackung

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und die Löschung der Marke angeordnet (BPatG, Beschl. v. 5.10.2007 - 26 W(pat) 22/05, juris).
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