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   BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04   

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BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2007,31348)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2007,31348)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2007 - 26 W (pat) 69/04 (https://dejure.org/2007,31348)
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  • BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Sie hat geltend gemacht, das Bundespatentgericht habe bereits in seinem Beschluss vom 5. Juli 2000 (26 W (pat) 68/99), der ein gegen die für die hiesige Markeninhaberin eingetragene Wortmarke "Christkindles" angestrengtes Löschungsverfahren betraf, ausgeführt, dass dieser Marke keines der in § 8 Abs. 2 MarkenG genannten Eintragungshindernisse entgegenstehe.

    Zunächst ist klarzustellen, dass das Markenwort "Christkindles" in einem anderen grammatikalischen Zusammenhang steht als das Wort "Christkindles" in Alleinstellung, das der Senat mit Beschluss vom 5. Juli 2000 (26 W (pat) 68/99) als schutzfähig für die Waren "alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" angesehen hat.

    Anders als dort wird der Verkehr vorliegend aufgrund der sprachregelgerechten Wortverbindung, nämlich der Benennung einer Person (Christkind), der Anfügung eines Genitiv-S und der Benennung einer Sache (Glühwein), das erste Markenwort als Genitiv des Wortes "Christkindle" erkennen, mithin einer Bezeichnung, die im gesamten deutschen Sprachraum als mundartlich verniedlichende Form für "das Christkind", also den christlichen Gottessohn als neugeborenes Kind in der Krippe, verstanden wird (vgl. BPatG PAVIS/PROMA 26 W (pat) 68/99 - Christkindles).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 74 m. w. N.).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 74 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04

    Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes bei Löschung einer Marke wegen eines

    Auszug aus BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Dem Markenbestandteil "Christkindle(s)" kommt in Verbindung mit dem Gattungsbegriff "Glühwein" allein die Funktion der zeitlichen Bezugnahme auf das christliche Weihnachtsfest und der im Vorfeld stattfindenden Weihnachtsmärkte bzw. Christkindl(es)märkte (vgl. insoweit BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 77/04 - Christkindlesmarkt) sowie der hiervon abgeleiteten Erwartung der traditionellen Geschmackrichtung eines dort ausgeschenkten Glühweins zu.
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