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   BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06   

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BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06 (https://dejure.org/2007,25605)
BPatG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06 (https://dejure.org/2007,25605)
BPatG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 26 W (pat) 99/06 (https://dejure.org/2007,25605)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 674 Rn. 73, 75 - Postkantoor; GRUR 2005, 763 Rn. 25 - Nestle/Mars GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).

    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 , Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 Rn. 31 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 Rn. 54, 56 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 34 f. - BIOMILD).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 517, 518 - BerlinCard).

    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT, m. w. N.).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    (vgl. auch BPatG GRUR 2007, 333, 334 - PAPAYA).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 674 Rn. 73, 75 - Postkantoor; GRUR 2005, 763 Rn. 25 - Nestle/Mars GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT, m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02

    Literaturhaus

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 517, 518 - BerlinCard).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 674 Rn. 73, 75 - Postkantoor; GRUR 2005, 763 Rn. 25 - Nestle/Mars GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06
    Bei einer Verkehrsdurchsetzung ist auf die Durchdringung der angemeldeten Wortfolge für die Anmelderin im gesamten Bundesgebiet abzustellen, weil angesprochene Verkehrskreise alle potenziellen Schiffsreisende und Ausflügler, also breiteste Verkehrskreise sind (vgl. BGH GRUR 2006, 760, 763 - LOTTO; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 321, 323).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Nach denselben Prüfungskriterien wurden aufgrund der Belegsituation zum tatsächlichen Gebrauch des Wortes im beanspruchten Segment für (teilweise) nicht schutzfähig gehalten: "Weisse Flotte" (BPatG, Beschluss v. 30.05.2007 - 26 W (pat) 99/06), "TV-Wartezimmer" (BPatG, Beschluss v. 18.04.2007 - 29 W (pat) 27/05, "Menschen gewinnen" (BPatG, Beschluss v. 27.04.2007 - 29 W (pat) 86/05); "Olympiafackel" (BPatG, Beschluss v. 08.05.2007 - 33 W (pat) 12/05), denn hier war der Gebrauch als unmittelbare Sachangabe in beschreibendem Sinne belegt.
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