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   AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15   

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AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15 (https://dejure.org/2015,51117)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 22.12.2015 - 26 C 70/15 (https://dejure.org/2015,51117)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 26 C 70/15 (https://dejure.org/2015,51117)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Rheinbach verurteilt die bei der HUK-COBURG versicherte Unfallverursacherin zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 22.12.2015 - 26 C 70/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • LG Dortmund, 12.04.2010 - 21 S 21/09

    Schadensersatz wegen der Beauftragung eines aus weiterer Entfernung kommenden

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Bei solcher Sachlage ist zu vermuten, dass der mit der Rechnung eines Sachverständigen geltend gemachte Betrag dem angemessenen, wenn auch oberen, Marktpreis entspricht und damit dieser Betrag auch im schadensrechtlichen Sinne "erforderlich" war (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2012, Az. 21 S 21/09).

    Die Länge eines Gutachtens, die Zahl der erforderlichen Lichtbilder, die anfallenden Fahrtkosten und der Aufwand an Porto- oder Telefonkosten ist tendenziell unabhängig von der Höhe des entstandenen Fahrzeugsachschadens, so dass man im Ansatz von einem fixen Betrag an Nebenkosten ausgehen kann, mit dem Ergebnis, dass die Nebenkosten innerhalb des Gesamthonorars einen umso größeren Anteil ausmachen, je geringer das Gesamthonorar bzw. das Grundhonorar ist (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2012, Az. 21 S 21/09).

    Hinzu kommt, dass es eine Frage der Praxis des betreffenden Sachverständigen ist, ob er bestimmte Nebenleistungen gesondert ausweist und damit nach außen hin den Anteil der "Nebenkosten" stärker betont, oder ob er solche Nebenleistungen nicht gesondert ausweist, sondern stattdessen ein "Grundhonorar" höher in Ansatz bringt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 12.04.2012, Az. 21 S 21/09).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Die notwendigen Kosten für das zur Schadensfeststellung notwendige Gutachten hat der Schädiger dabei nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu tragen, wobei der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen darf, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint, und in diesem Sinne einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen kann (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06; AG Schleiden, Urteil vom 20.01.2012, Az. 10 C 11/11).

    Es ist jedoch zu beachten, dass die vom Geschädigten geltend gemachten Kosten nicht unbegrenzt erstattungsfähig sind, sondern nur in dem Umfang, in dem ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten sie für zweckmäßig und notwendig halten darf, da der Geschädigte andernfalls gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt (BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06).

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06 (zitiert nach juris) gelten bei der Ermittlung des Erforderlichen grundsätzlich folgende Maßstäbe:.

    Andere, als Schätzgrundlage besser geeignete Erhebungen als die BVSK-Befragung sind nicht ersichtlich (so auch das LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.02.2012, 8 S 2791/11), Insbesondere scheidet eine Anwendung der Grundsätze des JVEG für die Vergütung von privaten Sachverständigen nach Ansicht der erkennenden Richterin aus, da der Anwendungsbereich des JVEG auf die in § 1 JVEG genannten Verfahren beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06; weiter AG Hamburg, Urteil vom 20.03.2006, Az. 644 C 547/05).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Eine Heranziehung der BVSK-Honorartabelle 2010/2011 zur Ermittlung der Kostenberechnung hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 04.04.2006 und vom 11.02.2014 {BGHZ 167, 139; Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, zitiert nach juris) jedenfalls nicht beanstandet.

    Es ist davon auszugehen, dass ein durchschnittlicher Geschädigter keine Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Höhe von Gutachterkosten hat, so dass selbst ein Preisvergleich für den Durchschnittsverbraucher, von dem hier mangels anderweitiger Anhaltspunkte auszugehen ist, nur einen begrenzten Aussagewert hätte (so auch BGH, Urteilvom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, zitiert nach juris).

    Dies steht im Einklang mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Wollte man demgegenüber annehmen, dass die Forderung des Sachverständigen überhöht sei, so könnte man dies der Geschädigten allenfalls dann entgegen halten, wenn ihr ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder aber die Erhöhung der Vergütung derart evident ist, dass eine Beanstandung durch die Geschädigte gefordert werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, Az. 1 U 246/07).

    Er kann sich nach § 255 BGB mögliche Ersatzansprüche der Geschädigten gegen den Sachverständigen auf Rückzahlung eines überhöhten Honorars aus § 812 BGB - etwa i.V.m. §§ 138, 307 ff., 315 oder 632 Abs. 2 BGB - abtreten lassen und im Wege der Aufrechnung geltend machen (OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, Az. 1 U 246/07; so auch AG Bonn, Urteil v. 05.12.2011, 108 C 294/11) oder selbst einklagen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Andere, als Schätzgrundlage besser geeignete Erhebungen als die BVSK-Befragung sind nicht ersichtlich (so auch das LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.02.2012, 8 S 2791/11), Insbesondere scheidet eine Anwendung der Grundsätze des JVEG für die Vergütung von privaten Sachverständigen nach Ansicht der erkennenden Richterin aus, da der Anwendungsbereich des JVEG auf die in § 1 JVEG genannten Verfahren beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06; weiter AG Hamburg, Urteil vom 20.03.2006, Az. 644 C 547/05).

    Insbesondere kann kein prozentualer Wert ausgeworfen werden, bis zu dem Sachverständigenkosten im Verhältnis zu den Reparaturkosten angemessen wären (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321 ff.; LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 29.02.2012 - 8 S 2791/11 -).".

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 122/05 - aaO Rn. 15 ff.).".

    Eine Heranziehung der BVSK-Honorartabelle 2010/2011 zur Ermittlung der Kostenberechnung hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 04.04.2006 und vom 11.02.2014 {BGHZ 167, 139; Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, zitiert nach juris) jedenfalls nicht beanstandet.

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Er kann sich nach § 255 BGB mögliche Ersatzansprüche der Geschädigten gegen den Sachverständigen auf Rückzahlung eines überhöhten Honorars aus § 812 BGB - etwa i.V.m. §§ 138, 307 ff., 315 oder 632 Abs. 2 BGB - abtreten lassen und im Wege der Aufrechnung geltend machen (OLG Naumburg, Urt. v. 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.2008, Az. 1 U 246/07; so auch AG Bonn, Urteil v. 05.12.2011, 108 C 294/11) oder selbst einklagen.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    "Neben dem Grundhonorar ist grundsätzlich auch die Pauschalierung der Nebenkosten zulässig und damit auch erstattungsfähig (vgl. BGH, Urteil v. 04.04.2006 - X ZR 80/05 -, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.05.2011 - 1 S 313/10
    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Auch hierfür bietet die BVSK-Honorarbefragung eine tragfähige Grundlage, was als üblich angesehen werden kann, wobei das arithmetische Mittel des sog. "HB III Korridors" einen praktikablen Wert für die Üblichkeit liefert (vgl. LG Frankfurt, Urteil v. 13.05.2011 - 2/1 S 313/10 - zitiert nach juris).
  • LG Rostock, 18.04.2013 - 1 S 225/11
    Auszug aus AG Rheinbach, 22.12.2015 - 26 C 70/15
    Hinsichtlich der geltend gemachten Nebenkosten verweist das Gericht zunächst auf die überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Rostock aus seinem Urteii vom 18.04.2014 (Az. 1 S 225/11, zitiert nach juris), welche es sich insoweit zu Eigen macht:.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

  • AG Bonn, 05.12.2011 - 108 C 294/11

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98

    Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem

  • AG Bonn, 24.01.2012 - 107 C 171/11

    Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruches auf Erstattung der Gutachterkosten

  • LG Halle, 16.11.2005 - 2 S 168/05
  • AG Herne-Wanne, 13.11.1998 - 2 C 351/98

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

  • LG Bonn, 28.09.2011 - 5 S 148/11

    Voraussetzungen für den Ersatz der Kosten für die Einholung eines

  • AG Hamburg, 20.03.2006 - 644 C 547/05

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung

  • AG Altenkirchen, 28.10.1993 - 2 C 344/93

    Schadensersatz; Gutachterkosten; Sachverständigengebühren; Gerichtliche

  • AG Aachen, 09.02.1999 - 3 C 82/98
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 11.11

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • AG München, 24.01.1996 - 344 C 3513/95
  • AG Berlin-Mitte, 15.06.2002 - 3 C 3060/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - nur begrenzter Einfluss des

  • AG Hattingen, 18.08.1999 - 16 C 25/99

    Honorarklage des Kfz-Sachverständigen als Zessionar des Geschädigten

  • AG Siegburg, 28.06.2002 - 8 C 44/02

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 26/99

    Zulässigkeit und Reichweite von Haftungsbeschränkungen bei gewerblicher

  • LG Leipzig, 23.03.2005 - 1 S 7099/04
  • AG Köln, 06.03.1987 - 266 C 711/86
  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

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