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   VGH Bayern, 24.06.2002 - 26 CS 02.636   

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VGH Bayern, 24.06.2002 - 26 CS 02.636 (https://dejure.org/2002,33864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636 (https://dejure.org/2002,33864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.636 (https://dejure.org/2002,33864)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    In diesem Fall muss die Baugenehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG) festlegen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 30.1.2012 - 4 B 2379/11 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse vom 24.6.2002 - 26 CS 02.636 - juris Rn. 24 und - 26 CS 02.809 -, juris, Rn. 27; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.7.2007 - 2 L 176/02 - juris Rn. 65).
  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm vom 26.08.1998) - eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636).

    Die Quantifizierung der Grenzwerte kann daher nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636).

  • VG Bayreuth, 23.01.2014 - B 2 K 13.612

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 8 Windkraftanlagen; Anfechtungsklage

    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm vom 26.08.1998) - eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (vgl. BayVGH vom 24.06.2002 - Az. 26 CS 02.636).

    Infolge der Fixierung des Immissionsniveaus und der damit einhergehenden verbindlichen Konkretisierung der Schutzbedürftigkeit der Nutzung im Einwirkungsbereich kann die Quantifizierung der Grenzwerte nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.299

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; Schattenwurf; optisch

    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm vom 26.08.1998) eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

    Die Quantifizierung der Grenzwerte kann daher nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.238

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf

    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm vom 26.08.1998) - eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

    Infolge der Fixierung des Immissionsniveaus und der damit einhergehenden verbindlichen Konkretisierung der Schutzbedürftigkeit der Nutzung im Einwirkungsbereich kann die Quantifizierung der Grenzwerte nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002, Az. 26 CS 02.636).

  • VG Bayreuth, 03.03.2015 - B 2 S 15.94

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärm- und Schatteneinwirkungen; optisch

    Für die Beurteilung, ob von den streitigen Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, bietet mangels normativer Vorgaben die TA - Lärm eine geeignete Beurteilungsgrundlage, denn die Rechtsprechung hat die darin enthaltenen Richtwerte sowie Mess- und Rechenverfahren als geeignet angesehen, den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und diese zutreffend regelhaft nachzuvollziehen (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636).

    Infolge der Fixierung des Immissionsniveaus und der damit einhergehenden verbindlichen Konkretisierung der Schutzbedürftigkeit der Nutzung im Einwirkungsbereich kann die Quantifizierung der Grenzwerte nicht bestritten werden, sondern allenfalls deren Einhaltung (BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636).

  • VG Saarlouis, 15.09.2021 - 5 K 956/21

    Verfristeter Widerspruch gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen

    u.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.05.2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133 = BauR 2002, 1510 = BRS 65 Nr. 100 und vom 22.05.2006 - 8 B 2122/05 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.636 -, juris; VG Münster, Urteil vom 16.03.2007 - 10 K 2265/05 -, juris; VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01921 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 05.07.2012 - 6 L 14/12 -, juris; VG München, Urteil vom 16.07.2013 - M 1 K 13.2056 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 -, juris; VG Münster, Urteil vom 17.01.2020 - 10 K 435/17 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 8 A 3505/05

    Verstoß einer erteilten Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften;

    2003, 24; Bay.VGH, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 26 CS 02.636 -, juris.
  • VG Stuttgart, 31.07.2019 - 11 K 1286/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Autoverwertungsanlage in einem

    In diesem Fall muss die Genehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG) festlegen (vgl. HessVGH, Beschluss v. 30.1.2012 - 4 B 2379/11 - juris, Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschlüsse v. 24.06.2002 - 26 CS 02.636 - juris, Rn. 24 und - 26 CS 02.809 -, juris, Rn. 27; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 12.07.2007 - 2 L 176/02 - juris, Rn. 65).
  • VG München, 16.07.2013 - M 1 K 13.2056

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass "Pferde sich an nicht plötzlich auftretende Geräusche gewöhnen, zumal wenn diese als Dauerschallereignisse in einer Entfernung von über 500 m zur Koppel auftreten" (BayVGH, B.v. 24.6.2002 - 26 CS 02.636 - juris Rn. 23; das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigend BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 22 ZB 12.548 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.135

    Erfolglose Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Münster, 16.03.2007 - 10 K 2265/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung einer Windkraftanlage; Drittanfechtung einer

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.839

    Nachbarklage Windenergieanlagen; Abweichung von Abstandsflächen;

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