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   ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16   

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ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16 (https://dejure.org/2016,47568)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2016 - 26 Ca 735/16 (https://dejure.org/2016,47568)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 26 Ca 735/16 (https://dejure.org/2016,47568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Fremdgeschäftsführers; Voraussetzungen für die Einordnung des Dienstverhältnisses eines (Fremd-)Geschäftsführers als Arbeitsverhältnis; Reichweite des unternehmerischen Weisungsrechts

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 626 Abs 1 BGB, Art 51 Abs 1 EUGrdRCh, Art 30 EUGrdRCh, § 37 Abs 1 GmbHG
    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdgeschäftsführer - und seine Kündigungsschutzklage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstellung eines Geschäftsführers nur im Ausnahmefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG München, 27.10.2014 - 7 W 2097/14

    Arbeitnehmereigenschaft des abberufenen GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Dies unterscheidet auch den Fall von der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG München vom 27. Oktober 2014 (- 7 W 2097/14 - Rn. 11, NZA-RR 2014, 660) .

    Eine feste Arbeitszeit ist nicht vereinbart und § 4 des Geschäftsführerdienstvertrags bestimmt ausdrücklich, dass es dem Kläger frei steht, "Ämter in leitenden Funktionen, Aufsichtsratsgremien anderer Unternehmen und Ehrenämtern in Organisationen anzunehmen" (anders als im Fall des OLG München vom 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - aaO) .

    Vielmehr weist auch diese Regelung den Vertrag als freien Dienstvertrag aus (aA wohl OLG München 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - Rn. 11, aaO) .

    (f) Schließlich spricht die Vereinbarung einer festen monatlichen Vergütung nicht für die Arbeitnehmereigenschaft eines Fremdgeschäftsführers (aA OLG München 27. Oktober 2014 - 7 W 2097/14 - Rn. 11, aaO) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    bb) Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist idR ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag, der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (vgl. BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 7, NZA 2010, 889; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - zu II 1 der Gründe, NZA 2000, 376; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254; ErfK/Preis 17. Aufl. § 611 BGB Rn. 137; Stück GmbHR 2006, 1009, 1012; zum Meinungsstand im Schrifttum vgl. auch Preis/Sagan ZGR 2013, 26, 27 ff.) .

    Ein unternehmerisches Weisungsrecht hat die Gesellschaft auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - aaO) .

    Berücksichtigt man, dass der Gesellschaft jedenfalls ein unternehmerisches Weisungsrecht zusteht, so kann eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie darüber hinaus auf einen Status des betroffenen GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, aaO; Henssler/Strohn/Oetker GesR aaO: "allenfalls in atypischen Konstellationen"; Reinfelder RdA 2016, 87, 92: "Der 'klassische' Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers...dürfte hingegen kaum als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein") .

    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis grundsätzlich nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16, GmbHR 2014, 137; 26. August 2009 - 5 AZR 522/08 - Rn. 32, BAGE 132, 27; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 24, aaO; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - zu II 1 a der Gründe, NZA 2003, 439) .

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Ebenso geht das BAG davon aus, dass der Anwendungsbereich des Unionsrechts nicht bei der erstmaligen Befristung eines Arbeitsverhältnisses eröffnet ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 40 f., aaO) und für den Arbeitnehmerbegriff von § 5 Abs. 1 ArbGG legt es den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff zugrunde (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 74 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 52; Vielmeier NZA 2016, 1241) .

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13 mwN, BB 2015, 2611) .

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    bb) Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist idR ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag, der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (vgl. BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 7, NZA 2010, 889; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - zu II 1 der Gründe, NZA 2000, 376; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 18, BAGE 116, 254; ErfK/Preis 17. Aufl. § 611 BGB Rn. 137; Stück GmbHR 2006, 1009, 1012; zum Meinungsstand im Schrifttum vgl. auch Preis/Sagan ZGR 2013, 26, 27 ff.) .

    So kann etwa im Anstellungsvertrag vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetztes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen, ohne dass dies etwas an der rechtlichen Einstufung des Geschäftsführeranstellungsvertrags als freier Dienstvertrag änderte (vgl. BGH 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 - Rn. 8, aaO) .

  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Der Begriff "Durchführung des Rechts der Union" verlangt auch nach der Rechtsprechung des EuGH einen hinreichenden Zusammenhang von gewissen Grad, der darüber hinausgeht, dass die fraglichen Sachverhalte benachbart sind oder der eine von ihnen mittelbare Auswirkungen auf den anderen haben kann (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-206/13 - Rn. 24 [Siragusa], NVwZ 2014, 575; vgl. auch: BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 41, BAGE 146, 48) .

    Die Grundrechte der Union sind im Verhältnis zu einer nationalen Regelung unanwendbar, wenn die unionsrechtlichen Vorschriften in dem betreffenden Sachbereich keine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den im Ausgangsverfahren fraglichen Sachverhalt schaffen (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-206/13 - Rn. 26 [Siragusa], aaO) .

  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Ebenso hat der EuGH zwischenzeitlich für die RL 59/98/EG (Massenentlassungsrichtlinie, kurz: MERL) entschieden, dass in unionsrechtlicher Auslegung Arbeitnehmer derjenige ist, welcher während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. EuGH 11. November 2015 - C-422/14 - Rn. 29 [Pujante Rivera], NZA 2015, 1441; 9. Juli 2015 - C-229/14 - Rn. 34 [Balkaya], NZA 2015, 861) .

    Bei einem für eine GmbH nach deutschem Recht bestellten Fremdgeschäftsführer handelt es sich um einen Arbeitnehmer in diesem Sinne (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - Rn. 41 [Balkaya], aaO) , weil dieser von der Gesellschafterversammlung ernannt und jederzeit abberufen werden kann und deren Weisungen unterliegt (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - Rn. 40 [Balkaya], aaO) .

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11

    Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Der Begriff "Durchführung des Rechts der Union" verlangt auch nach der Rechtsprechung des EuGH einen hinreichenden Zusammenhang von gewissen Grad, der darüber hinausgeht, dass die fraglichen Sachverhalte benachbart sind oder der eine von ihnen mittelbare Auswirkungen auf den anderen haben kann (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-206/13 - Rn. 24 [Siragusa], NVwZ 2014, 575; vgl. auch: BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 41, BAGE 146, 48) .

    Ebenso geht das BAG davon aus, dass der Anwendungsbereich des Unionsrechts nicht bei der erstmaligen Befristung eines Arbeitsverhältnisses eröffnet ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 40 f., aaO) und für den Arbeitnehmerbegriff von § 5 Abs. 1 ArbGG legt es den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff zugrunde (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 74 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 52; Vielmeier NZA 2016, 1241) .

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Dementsprechend ist auch der EuGH nicht zuständig, wenn ein Sachverhalt nicht dem Unionsrecht unterfällt und es nicht um die Anwendung nationaler Regelungen geht, mit denen Unionsrecht durchgeführt wird (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 9, BAGE 140, 76) .

    Weder die Anwendung der §§ 138, 242 BGB (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 12, aaO; EUArbR/Schubert GRC Art. 30 Rn. 24; Pötters in Preis/Sagan Europäisches Arbeitsrecht § 2 Rn. 21) noch die Anwendung § 626 BGB stellt die Durchführung von Unionsrecht dar.

  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 556/15

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Unabhängig davon, dass die Gegenleistung für die zu leistenden Dienste kaum geeignet ist, den Grad der sozialen Abhängigkeit zu bestimmen, ist es für Fremdgeschäftsführer gerade typisch, dass die ihnen versprochene Vergütung aus festen monatlichen Bezügen bestehen (vgl. etwa LAG Hamm 4. Mai 2016 - 2 Ta 556/15 - Rn. 29, juris) .
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10

    GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16
    Eine Überschreitung des Weisungsrechts nach § 37 Abs. 1 GmbHG führt im Übrigen nicht ohne Weiteres dazu, dass sich diese zur arbeitsrechtlichen Weisung würde, sondern berechtigt den Geschäftsführer allenfalls zur Kündigung (vgl. OLG Karlsruhe 23. März 2011 - 7 U 81/11 - Rn. 20 ff., NZA-RR 2011, 411; Henssler/Strohn/Oetker GesR § 35 GmbHG Rn. 153) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 39/02

    Gehaltsansprüche des Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der

  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 2/72

    Pflichtwidrige Nichtanmeldung eines Konkurses trotz erkennbarer Überschuldung der

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

  • BFH, 20.10.2010 - VIII R 34/08

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Abgrenzung selbständiger von

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2013 - 7 U 81/11
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

  • OLG Frankfurt, 07.02.1997 - 24 U 88/95

    Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des GmbH-Gesellschafters gegenüber dem

  • OLG Celle, 04.02.2004 - 9 U 203/03

    Kündigung eines Dienstverhältnisses "aus wichtigem Grund"; Als unberechtigt zu

  • EuGH, 16.01.2008 - C-361/07

    Polier

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers,

  • EuGH - C-117/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht

  • EuGH, 05.02.2015 - C-117/14

    Nisttahuz Poclava - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

  • EuGH, 10.07.2014 - C-198/13

    Julian Hernández u.a.

  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - L 9 KR 202/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe -

    Es ist erst dort begrenzt, wo die Geschäftsführer die im Allgemein- und Gläubigerinteresse bestehenden Gesetzespflichten zu erfüllen haben (ArbG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 26 Ca 735/16 -, Rn. 151, juris).
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