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   LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13   

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https://dejure.org/2013,29205
LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
LG Köln, Entscheidung vom 30.10.2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 26 O 211/13 (https://dejure.org/2013,29205)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Bremse für #Drosselkom - Vertragsklauseln zur Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich unzulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hürden auf dem Weg zur Drosselkom

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Drosselung bei Festnetz-Flatrates unzulässig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich ist nicht zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates

  • heise.de (Pressebericht, 30.10.2013)

    Untersagung der Volumen-Drosselung der Telekom [3. Update]

  • faz.net (Pressemeldung, 30.10.2013)

    Flatrates: Telekom darf Internetgeschwindigkeit nicht drosseln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    DSL-Geschwindigkeit: Keine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates

  • lto.de (Kurzinformation)

    Internet-Flatrates - Telekom darf nicht drosseln

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Drosselung von Internet-Flatrates im Festnetzbereich unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die gedrosselte Flatrate - Telekom darf bei Internet-Flatrates die Übertragungsgeschwindigkeit nicht reduzieren

  • Verbraucherzentrale NRW (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Gericht bremst Telekom-Drosselpläne aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekom darf bei Flatrates keine Drosselungen vornehmen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Neues Urteil: Telekom darf Internet-Flatrates vorläufig nicht drosseln

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Telekom-Tempodrosselung im Internet verboten

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Drossel-Klausel der Deutschen Telekom AG in Flatrate-Verbraucherverträgen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Landgericht Köln verbietet Telekom-Drossel-Pläne

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Surfbremse der Telekom vorerst gestoppt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine volumenabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung für Internet-Flatrates

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Rechte von Verbrauchern mit Internet-Flatrate gestärkt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Tempodrosselung bei Internet-Flatrates verboten: Telekom kassiert Schlappe

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Telekom darf Drosseltarif nicht als Flatrate verkaufen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bandbreiten-Drosselung der Telekom auf dem Prüfstand

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Tempodrosselung der Datenübermittlungsgeschwindigkeit in AGB ist unwirksam

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Telekom verzichtet auf Berufung gegen Urteil des LG Köln: Hoffen auf mehr Transparenz bei der Vermarktung von Festnetz-Internetanschlüssen durch TK-Anbieter

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 137
  • K&R 2013, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.2005 - III ZR 338/04

    Rechtliche Einordnung eines Access-Provider-Vertrag

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Auch sei in diesem Zusammenhang auf BGH NJW 2005, 2076, hinzuweisen, wonach der Access-Provider das sachgerechte Bemühen um die Herstellung der Internetverbindung und nicht einen unbegrenzten Nutzungsumfang schulde.

    Auch aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen höchstrichterlichen Urteil (BGH NJW 2005, 2076) folgt hinsichtlich der Eröffnung der Inhaltskontrolle nichts anderes.

    Auch der Umstand, dass der Internetanbieter nicht einen bestimmten Erfolg in Gestalt des jederzeitigen Zustandekommens einer Internetverbindung mit einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit versprechen kann (BGH NJW 2005, 2076), vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern, wenn die Geschwindigkeit - wie hier - von Vornherein für den Fall der Ausschöpfung eines bestimmten Datenvolumens begrenzt werden soll.

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).

    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).

    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Bei der Abgrenzung ist auf den Schutzzweck des AGB-Rechts abzustellen, der darin besteht, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die Inhaltskontrolle vor einseitig ausbedungener, inhaltlich unangemessener Verkürzung der vollwertigen und nach Gegenstand und Zweck des Vertrages zu erwartenden Leistung geschützt werden soll; damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86; 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Eine Anwendung von § 305 c Abs. 1 BGB entfällt auch nicht aus dem Grund, dass der Verwendungsgegner die Klausel kennt oder mit ihr rechnen muss (vgl. BGH NJW 2010, 671 zur Ortsüblichkeit).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGH 21.04.1993 - IV ZR 33/92; BGH NJW 1999, 2279, 2280; BGH 20.05.2010 - Xa ZR 68/09).
  • LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10

    Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Da sich das Klageziel nicht lediglich aus der Antragsfassung, sondern gleichzeitig aus der diesbezüglich vorgetragenen Begründung ergibt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 31), kann der Unterlassungsantrag entgegen der von der Beklagten mit Schriftsatz vom 02.10.2013 vertretenen Auffassung unabhängig von der Art der Bewerbung und preislichen Gestaltung formuliert werden.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
    Selbst bei Qualifizierung als Klageänderung im Sinne des § 263 ZPO ist diese unabhängig von der fehlenden Einwilligung der Beklagten jedenfalls sachdienlich, da der bisherige Streitstoff eine verwertbare Entscheidungsgrundlage bleibt und ihre Zulassung unter Vermeidung eines neuen Prozesses die endgültige Beilegung des Streits fördert (vgl. BGH NJW 2000, 800).
  • LG Düsseldorf, 18.02.2015 - 12 O 70/14

    Drosselung eines Internet-Tarifs nicht irreführend

    Eine ausdrückliche Bezeichnung beispielsweise als sogenannte "Flatrate", bei dem Durchschnittskunden berechtigterweise einen Pauschaltarif ohne Einschränkungen und versteckte Kosten erwarten können, verwendet die Beklagte im Gegensatz zu dem dem Urteil des LG Köln vom 30.1.2013 - 26 O 211/13 - zugrundeliegenden Sachverhalt nicht.

    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des LG Köln vom 30.1.2013 - 26 O 211/13 - zugrundeliegenden Sachverhalt besteht das Hauptleistungsversprechen der Beklagten bereits nach der Produktbeschreibung nicht darin, einen uneingeschränkten Internetzugang mit einer bestimmten Bandbreite zu verschaffen, sondern vielmehr in einem volumenbasierten Internetzugang.

  • AG Bad Segeberg, 17.11.2016 - 9 C 210/14

    Internet: Drosselung bestellter Datenübertragungsrate - Kündigung

    Es kann dabei an dieser Stelle dahinstehen, ob die AGB überhaupt wirksam einbezogen worden sind, denn jedenfalls entfaltet § 2 AGB vorliegend keine Wirkung, da die Klausel intransparent ist, und unter Berücksichtigung der hier vereinbarten Leistung, dass jedem Nutzer 100%-ige Leistung zustehe und keine Teilung der Leistung vorgenommen werde, sogar eine überraschende Klausel gem. § 305 c BGB darstellt (so im Ergebnis auch LG Köln in Urteil vom 30.10.2013 26 O 211/13).
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