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   LG Köln, 09.02.2011 - 26 O 365/10   

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https://dejure.org/2011,31133
LG Köln, 09.02.2011 - 26 O 365/10 (https://dejure.org/2011,31133)
LG Köln, Entscheidung vom 09.02.2011 - 26 O 365/10 (https://dejure.org/2011,31133)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 26 O 365/10 (https://dejure.org/2011,31133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bankkunde hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Vergütungsklausel "P-Basis, Monatspauschale: 12,00EUR" für Bankgeschäfte in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Anspruch eines Bankkunden auf Unterlassung der Vergütungsklausel "P-Basis, Monatspauschale: 12,00 EUR" für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 307 ff.; ZPO § 850k Abs. 7
    Bankkunde hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Vergütungsklausel "P-Basis, Monatspauschale: 12,00 EUR" für Bankgeschäfte in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Anspruch eines Bankkunden auf Unterlassung der Vergütungsklausel "P-Basis, Monatspauschale: 12,00 EUR" für ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2011 - 26 O 365/10
    Die Auslegung hat dabei so zu erfolgen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden wird, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind; außer Betracht zu bleiben haben insoweit nur solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 2009, 2051 Rz 11, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11

    Abweisung der Klage auf Unterlassung einer Vergütungsklausel im Bankverkehr für

    beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Februar 2011 (26 O 365/10) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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