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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11   

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https://dejure.org/2011,27624
LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11 (https://dejure.org/2011,27624)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 26 Sa 103/11 (https://dejure.org/2011,27624)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 (https://dejure.org/2011,27624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung zur Vertretung eines vorübergehend mit höherwertigen Aufgaben abgeordneten Mitarbeiters ist wirksam; Wirksame Befristung zur Vertretung eines vorübergehend mit höherwertigen Aufgaben abgeordneten Mitarbeiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Befristung zur Vertretung eines vorübergehend mit höherwertigen Aufgaben abgeordneten Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 747/05

    Sachgrund der Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11
    Solange die Stammkraft einen Anspruch hat, die Tätigkeit wieder aufzunehmen, muss und darf der Arbeitgeber daher mit der Rückkehr rechnen (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 AZR 747/05 - nv., Rn. 14).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11
    Damit besteht an der Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - NZA 2011, 507, Rn. 15).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - 26 Sa 103/11
    Da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er den zeitweiligen Ausfall eines Arbeitnehmers überhaupt durch Einstellung einer Ersatzkraft überbrückt, muss er die Vertretung auch nicht für die gesamte voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch Einstellung einer Vertretungskraft regeln, sondern kann auch einen kürzeren Zeitraum wählen und danach über das Ob und Wie einer weiteren Vertretung erneut entscheiden (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 640/05, nv., Rn 22).
  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers

    Begründet der Arbeitgeber die Befristung eines Arbeitsverhältnisses damit, ein Arbeitnehmer werde zur Vertretung eines Stammarbeitnehmers, dem vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen worden seien, beschäftigt, muss der Arbeitgeber im Befristungsrechtsstreit konkret die Tatsachen vortragen, die die Prognose rechtfertigen, der Stammarbeitnehmer werde wieder zu seinen alten Bedingungen arbeiten (aA LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Rn. 27ff, danach kann der Arbeitgeber solange mit der Rückkehr des Arbeitnehmers rechnen, solange der befristet abgeordnete Mitarbeiter nicht mitgeteilt habe, dass er beabsichtige, nicht zurückkehren zu wollen bzw. entsprechende Ansprüche geltend zu machen).(Rn.57).

    Da maßgeblich auf die objektive Rechtslage abzustellen ist, kommt es nicht darauf an, ob sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der "Vertretungskraft" den befristeten Arbeitsvertrag abschließt, darauf berufen hat, dauerhaft mit den höherwertigen Aufgaben beschäftigt werden zu wollen (so aber LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Juris-Rn. 28f.).

    Der Arbeitgeber muss daher im Befristungsrechtsstreit konkret die Tatsachen vortragen, die die Prognose rechtfertigen, der Stammarbeitnehmer werde wieder zu seinen alten Bedingungen arbeiten, wenn er die Befristung damit begründet, einem Stammarbeitnehmer seien andere Arbeitsaufgaben nur vorübergehend übertragen worden (aA LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - Rn. 27ff, danach kann der Arbeitgeber solange mit der Rückkehr des Arbeitnehmers rechnen, solange der befristet abgeordnete Mitarbeiter nicht mitgeteilt habe, dass er beabsichtige, nicht zurückkehren zu wollen bzw. entsprechende Ansprüche geltend zu machen).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11

    Begriff der Vertretung

    Die beiden Fallgestaltungen sind daher nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar (anders wohl LAG Köln, 30. Mai 2011 - 2 Sa 209/11 - [...]; LAG Berlin-Brandenburg 23. Juni 2011 - 26 Sa 103/11 - [...]).
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