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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17   

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https://dejure.org/2018,26678
LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17 (https://dejure.org/2018,26678)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17 (https://dejure.org/2018,26678)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2018 - 26 Sa 1151/17 (https://dejure.org/2018,26678)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 106 GewO; § 315 BGB; § 32 BDSG aF.; Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG; § 4a BDSG aF

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Techniker Krankenkasse
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitszeiterfassung: Taxifahrer dürfen nicht im 3-Minuten-Takt kontrolliert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im arbeitsgerichtlichen Verfahren um Vergütung von Arbeitsleistungen

  • rechtsportal.de

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der Verwendung unbilliger arbeitgeberseitiger Weisungen zur Verwendung technischer Aufzeichnungsmethoden für die Darlegungs- und Beweislast (hier: Verpflichtung der Betätigung der sog. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer - Landesarbeitsgericht bestätigt Entscheidung des Arbeitsgerichts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn im Taxigewerbe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung: Keine Kontrolle im 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterfassung: Taxifahrer muss keinen Bereitschafts-Knopf drücken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kontrolle von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer - LAG bestätigt Entscheidung des Arbeitsgerichts

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn - wer muss was beweisen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine 3-Minuten-Meldepflicht für Taxifahrer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Kontrolle im Drei-Minuten-Takt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgen der Verwendung unbilliger arbeitgeberseitiger Weisungen zur Verwendung technischer Aufzeichnungsmethoden für die Darlegungs- und Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsbereitschaft muss nicht im 3-Minuten-Takt nachgewiesen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kontrolle von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitnachweis auf Grundlage unbilliger Weisungen zur Zeiterfassung - kein Beweis für geleistete Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Nur soweit es um die Geltendmachung von Überstundevergütung geht, trifft den Arbeitnehmer also eine entsprechend umfangreichere Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12, Rn. 13).

    Mit dem Vortrag, zu bestimmten Zeiten gearbeitet zu haben, behauptet der Arbeitnehmer regelmäßig zugleich, während der genannten Zeiten die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht zu haben (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12, Rn. 10).

    Auf der ersten Stufe der Darlegung einer Arbeitsleistung können vom Arbeitnehmer schon bei der Geltendmachung von Überstunden nicht "konkrete Tätigkeitsangaben" für jede einzelne Überstunde verlangt werden (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12, Rn. 10).

    Insoweit ist unbeschadet einer etwaigen Einlassung des Arbeitgebers im Rahmen des § 286 Abs. 1 ZPO die Glaubwürdigkeit des Sachvortrags des Arbeitnehmers zu beurteilen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12, Rn. 11).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 14).

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 14).

    Gelingt dem Arbeitnehmer die Darlegung und im Fall substantiierten Bestreitens der Beweis nicht, muss er das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 15; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 26).

    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nachvollziehbare Tätigkeitsnachweise verlangen kann, wenn dieser in Abwesenheit von Vorgesetzten zu arbeiten hat (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 17).

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    in diese Rechtspositionen zulässig sind (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15, Rn. 26; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 17).

    Diesen zufolge dürfe sich der Arbeitgeber bei seinen Beschäftigten nicht nur über Umstände informieren oder Daten verwenden, um seine vertraglichen Pflichten ihnen gegenüber erfüllen zu können, wie zB Pflichten im Zusammenhang mit der Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, sondern auch, um seine im Zusammenhang mit der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses bestehenden Rechte wahrzunehmen, zB durch Ausübung des Weisungsrechts oder durch Kontrollen der Leistung oder des Verhaltens des Beschäftigten (BT-Drs. 16/13657 aaO) (vgl. dazu BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 , Rn. 29).

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15, Rn. 30).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Das Unterlassen eines Protests kann nicht mit einer Einwilligung gleichgesetzt werden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 20).

    in diese Rechtspositionen zulässig sind (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15, Rn. 26; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 17).

    Zur Durchführung gehört die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 28).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    a) Werden einem Kraftfahrer konkrete Touren vorgegeben, ist es Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen das Belegschaftsmitglied aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

    Insoweit ist es insbesondere nicht ausreichend, wenn die Beklagte auf eine aus ihrer Sicht ansonsten fehlende Kontrollmöglichkeit hinweist (vgl. dazu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 25) und auf ihre Aufzeichnungs- und Rechtfertigungspflichten gegenüber den Behörden.

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    a) Werden einem Kraftfahrer konkrete Touren vorgegeben, ist es Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen das Belegschaftsmitglied aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

    Gelingt dem Arbeitnehmer die Darlegung und im Fall substantiierten Bestreitens der Beweis nicht, muss er das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11, Rn. 15; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 26).

    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11, Rn. 28; bestätigt durch BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16, Rn. 23).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Mit einer solchen Zielrichtung ist ein Verständnis, wonach der Arbeitnehmer sanktionsbewehrt an unbillige Weisungen gebunden sein soll, nicht vereinbar (vgl. BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, Rn. 78).

    Ändert der Arbeitnehmer insoweit seine Auffassung, kann sein Recht zur Geltendmachung der Unbilligkeit verwirken (vgl. BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, Rn. 79).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2014 - 2 Sa 25/14

    Taxifahrer - Vergütungsabrede - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit - Standzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    [hier: Standzeiten von nur wenigen Minuten am Tag bei Verfügungszeiten von zT über elf Stunden sowie Pausen und Arbeitszeiten die oft gleichauf liegen, wissend, dass die Arbeitszeiten eines Taxifahrers in erheblichen Umfang aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten bestehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2014 - 2 Sa 25/14, Rn. 30) nicht aber aus Pausen iSd. § 4 ArBZG)].

    Die Arbeitszeiten eines Taxifahrers resultieren in erheblichen Umfang aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2014 - 2 Sa 25/14, Rn. 30), die den Aufzeichnungen aber gerade nicht zu entnehmen sind.

  • ArbG Berlin, 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16

    Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. August 2017 - 41 Ca 12115/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. August 2017 - 41 Ca 12115/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
    Damit entbindet die Norm gleichzeitig den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Arbeitsleistung anzunehmen und setzt den Arbeitnehmer außerstande, seine Arbeitsleistung zu bewirken (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12, Rn. 39).

    Ebenfalls ausreichend ist es, wenn dem Arbeitnehmer Beginn und Dauer der Ruhepause zu Beginn der täglichen Arbeitszeit mitgeteilt werden (vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12, Rn. 28).

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 652/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 537/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

  • BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90

    Ruhepausen des Krankenpflegepersonals

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17

    Pausenzeiten eines Taxifahrers - Mindestlohn

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