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   OLG Hamm, 22.12.2015 - 26 U 127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43342
OLG Hamm, 22.12.2015 - 26 U 127/14 (https://dejure.org/2015,43342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2015 - 26 U 127/14 (https://dejure.org/2015,43342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 26 U 127/14 (https://dejure.org/2015,43342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufklärung über eine intraoperativ erforderliche Klitorisentfernung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aufklärung über eine intraoperativ erforderliche Klitorisentfernung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten bei der Krebstherapie

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 280, 823 BGB
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten bei der Krebstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein ärztlicher Behandlungsfehler bei umfassender Einwilligung vor operativer Karzinomentfernung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein ärztlicher Behandlungsfehler bei umfassender Einwilligung vor operativer Karzinomentfernung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärung über eine intraoperativ erforderliche Klitorisentfernung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2015 - 26 U 127/14
    Erforderlich ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (vgl. BGH-Urteil v. 03.04.1996 - VIII ZR 315/94 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2015 - 26 U 127/14
    Insoweit hat schon keine echte und deshalb aufklärungspflichtige Behandlungsalternative bestanden, also eine medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethode, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufgewiesen hat (vgl. BGH-Urteil v. 15.02.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2015 - 26 U 127/14
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (vgl. etwa BGH-Urteil v. 08.01.1985 - VI ZR 15/83 -, Juris unter Rz.13; BGH GesR 2014, S.227).
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