Weitere Entscheidung unten: KG, 02.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43304
OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2018,43304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2018 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2018,43304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2018,43304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ; BGB § 823 ; BGB § 253
    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der Kausalität einer unterlassenen Blutzuckerbestimmung bei lebensbedrohlicher Situation eines Neugeborenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Geburtshilfe: Arzt muss bei möglicher Unterzuckerung des Neugeborenen zeitnah den Blutzucker testen, sonst haftet er wegen eines Befunderhebungsfehlers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzthaftung für unterlassene Blutzuckerbestimmung bei einem Neugeborenen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    500.000 EUR Schmerzensgeld wegen ärztlichem Geburtsfehler

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Schwerer Geburtsschaden aufgrund einer unterlassenen Blutzuckerwertbestimmung bei einem Neugeborenen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 78 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Unterlassene Blutzuckerwertbestimmung bei einem Neugeborenen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzhaftungsrecht: Geburtsschaden kann ein Schmerzensgeld i. H. v. 500.000,00 EUR rechtfertigen

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Arzthaftung für unterlassene Blutzuckerbestimmung bei einem Neugeborenen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16
    Bei der somit gegebenen rechtlichen Gestaltung des "gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrags" oblag die ärztliche Betreuung der Kindesmutter und der Klägerin zunächst allein dem Beklagten als Belegarzt (vgl. BGH Urt. v. 14.07.1992 - VI ZR 214/91 Rdn. 16, NJW 1992, 2962).

    Allerdings tritt der hinzugezogene niedergelassene Arzt regelmäßig in unmittelbare Vertrags- und Honorarbeziehungen zum Patienten und haftet danach für Behandlungsversäumnisse selbst (vgl. BGH Urt. v. 14.07.1992 - VI ZR 214/91 Rdn. 17, NJW 1992, 2962).

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16
    Ein grober Befunderhebungsfehler ist ein Fehler, bei dem eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wird und der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH Urt. v. 13.01.1998 - VI ZR 242/96, VersR 1998, 457; vgl. zum groben Behandlungsfehler: BGH Urt. v. 11.06.1996 - VI ZR 172/95, VersR 1996, 1148; BGH Urt. v. 03.07.2001 - VI ZR 418/99, NJW 2001, S. 2795).

    Eine Beweislastumkehr ist auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des Befundes als fundamental oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH Urt. v. 13.02.1996 - VI ZR 402/94, VersR 1996, 633; BGH Urt. v. 13.01.1998 - VI ZR 242/96, VersR 1998, 457).

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2018 - 26 U 9/16
    Er bewegt sich auch im üblichen Rahmen vergleichbarer Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Höchstschadensfällen bei der Geburt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 16.01.2002 - 3 U 156/00, VersR 2002, 324; OLG Köln Urt. v. 20.12.2006 - 5 U 130/01, VersR 2007, 219; OLG Zweibrücken Urt. v. 22.04.2008 - 5 U 6/07, MedR 2009, 88; KG Berlin Urt. v. 16.02.2012 - 20 U 157/10, MedR 2012, 596; OLG Naumburg Urt. v. 28.11.2001 - 1 U 161/99, VersR 2002, 1295).
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Rechtsprechung
   KG, 02.11.2016 - 26 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42299
KG, 02.11.2016 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2016,42299)
KG, Entscheidung vom 02.11.2016 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2016,42299)
KG, Entscheidung vom 02. November 2016 - 26 U 9/16 (https://dejure.org/2016,42299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.03.2012 - 26 U 65/11

    Doppelte Schufa-Einträge sind unzulässig

    Auszug aus KG, 02.11.2016 - 26 U 9/16
    Daher dürfte ein Streitwert im Bereich von 2.000,- EUR jedenfalls ausreichend bemessen sein (im Ergebnis ebenso Senat, Urteil vom 7.3.2012, 26 U 65/11, Tenor, zit. nach Juris).
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 80/19

    Erfüllungsgehilfe, Schufa, Vertragsdaten

    Berücksichtigt man ferner den zuletzt gemeldeten Forderungsbetrag, so ergibt sich insoweit ein Streitwert von bis zu 10.000,00 EUR (vgl. LG Lübeck, Urteil vom 04.07.2017 - 3 O 325/15 = BeckRS 2017, 133781 Rd.47; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2013 - 15 U 125/12 = BeckRS 2015, 6033; vgl. ferner KG, Beschluss vom 02.11.2016 - 26 U 9/16 = juris: 2.000,00 EUR für einen Eintrag von 170, 00 EUR).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2020 - 11 SV 38/20

    Sachliche Zuständigkeit bei Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags

    Das Landgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 12.05.2020 den Streitwert vorläufig auf 2.000 EUR festgesetzt unter Bezugnahme auf "z.B. KG Berlin, Beschluss vom 02.11.2016, 26 U 9/16" (Bl. 9 d.A.) und mit Verfügung vom 28.05.2020 die Parteien darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des Streitwerts das angerufene Gericht nicht zuständig sein dürfte (Bl. 13 d.A.).
  • LG Hagen, 08.01.2020 - 10 O 56/18

    Arbeitslosigkeitszusatzversicherung - vorsätzliche bzw. grob fahrlässige

    Diesbezüglich war ein Gegenstandswert in Höhe 2.000,00 EUR zugrunde zu legen (KG (26. Senat), Beschluss vom 02.11.2016 - Az. 26 U 9/16, BeckRS 2016, 19888).
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