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   BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06   

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https://dejure.org/2008,38573
BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06 (https://dejure.org/2008,38573)
BPatG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06 (https://dejure.org/2008,38573)
BPatG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 26 W (pat) 110/06 (https://dejure.org/2008,38573)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06
    Weist das betreffende Zeichen dagegen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Ware/Dienstleistung typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht, so kann die Unterscheidungskraft nicht verneint werden (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06
    Weist das betreffende Zeichen dagegen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Ware/Dienstleistung typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht, so kann die Unterscheidungskraft nicht verneint werden (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 23.01.2008 - 26 W (pat) 110/06
    Weist das betreffende Zeichen dagegen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Ware/Dienstleistung typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht, so kann die Unterscheidungskraft nicht verneint werden (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).
  • BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft -

    1) Bauwerke von architektonischer oder sonst bemerkenswerter Eigenart können als Bildmarken unterscheidungskräftig sein (vgl. BPatG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus).

    Danach sei die stilisierte  Wiedergabe  eines bekannten Bauwerks  unterscheidungskräftig, wenn das Bildzeichen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Waren/Dienstleistungen typisch oder lediglich dekorativer Art seien, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale" aufweise (BPatG 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).

    In solchen Fällen gebe es auch keine im Allgemeininteresse liegende Notwendigkeit dafür, das konkret angemeldete Zeichen in seiner konkreten Ausgestaltung den Mitbewerbern zur freien Verfügung zu überlassen (BPatG 26 W (pat) 110/06 - Hofbräuhaus).

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. BGH GRUR 2004, 331, 332 - Westie-Kopf; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; BPatG, Beschl. v. 23. Januar  2008 - 26 W (pat) 110/06, BeckRS 2008, 05291 - Hofbräuhaus).

    Aufgrund der graphischen Stilisierung unterliegt das als Marke angemeldete Bild nicht dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da keine im Allgemeininteresse liegende Notwendigkeit besteht, die angemeldete Marke in ihrer konkreten Ausgestaltung den Mitbewerbern zur freien Verfügung zu belassen (BPatG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 26 W (pat) 110/06, BeckRS 2008, 05291 - Hofbräuhaus).

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