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   BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09   

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https://dejure.org/2011,28778
BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09 (https://dejure.org/2011,28778)
BPatG, Entscheidung vom 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09 (https://dejure.org/2011,28778)
BPatG, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 26 W (pat) 115/09 (https://dejure.org/2011,28778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ADULT WEBMASTER EMPIRE" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung "ADULT WEBMASTER EMPIRE" hat keine Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft der Bezeichnung "ADULT WEBMASTER EMPIRE"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "ADULT WEBMASTER EMPIRE" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ADULT WEBMASTER EMPIRE" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ADULT WEBMASTER EMPIRE" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung bedeutet die Eignung einer Marke, die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter ihrer betrieblichen Herkunft nach unterscheidbar zu machen (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Da die Frage der Unterscheidungskraft konkret für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen ist, vermag eine Ware für bestimmte Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig zu sein, während ihr für andere die Unterscheidungskraft fehlt (EuGH GRUR 2004, 674, 677, Nr. 73 bis 78 - Postkantoor; GRUR 2007, 425, 436, Nr. 32 - MT&C/BMW).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Da die Frage der Unterscheidungskraft konkret für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen ist, vermag eine Ware für bestimmte Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig zu sein, während ihr für andere die Unterscheidungskraft fehlt (EuGH GRUR 2004, 674, 677, Nr. 73 bis 78 - Postkantoor; GRUR 2007, 425, 436, Nr. 32 - MT&C/BMW).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Die Unterscheidungskraft fehlt in erster Linie Angaben und Zeichen, die die in der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreiben oder die einen engen sachlichen beschreibenden Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen aufweisen (BGH a. a. O. Rdn. 19 und 28 - FUSSBALL WM 2006), aber auch gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, wenn sie stets nur als solche in ihrer ursprünglichen, nicht markenmäßigen Bedeutung und deshalb nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdn. 19 und 45- FUSSBALL WM 2006; GRUR 2007, 1071, 1072, Rdn. 25 - Kinder II).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Der Umstand, dass identische oder ähnliche Zeichen als Marken eingetragen worden sind, ist demgegenüber nicht maßgeblich (EuGH MarkenR 2009, 201, Rn. 14 ff. - Bild digital u. a./Präsident DPMA; BGH MarkenR 2011, 68, 69, Nr. 10 - SUPERgirl).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. Nr. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur

    Zudem vermag "EMPIRE" auch werbeüblich auf die Angebotsstätte und ein umfassendes Warenangebot hinzuweisen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 115/09 - ADULT WEBMASTER EMPIRE).
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