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   BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06   

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BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,32968)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,32968)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 26 W (pat) 117/06 (https://dejure.org/2008,32968)
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  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06
    Maßgeblich ist insoweit die Auffassung der Gesamtheit der normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der maßgeblichen Waren und Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BPatGE 46, 66, 70 - Dalailama), wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend ist (BPatG Mitt. 1983, 156 - Schoasdreiber; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rdn. 400).

    Insbesondere bei den Namen und Titeln der Oberhäupter großer Kirchen liegt jedoch weiterhin die Möglichkeit nahe, dass bei deren kommerzieller Verwendung und insbesondere bei der Einräumung eines staatlichen Ausschließlichkeitsrechts daran das religiöse Empfinden des angesprochenen Publikums verletzt wird (BPatG GRUR 1994, 377 - MESSIAS; BPatG PAVIS PROMA 152/01 - urbi et orbi; BPatGE 46, 66, 70 - Dalailama).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06
    Maßgeblich ist insoweit die Auffassung der Gesamtheit der normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der maßgeblichen Waren und Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BPatGE 46, 66, 70 - Dalailama), wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend ist (BPatG Mitt. 1983, 156 - Schoasdreiber; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rdn. 400).
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06
    Gegen die guten Sitten verstoßen, wie bereits die Markenstelle im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, solche Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken, und nicht mehr nur geschmacklos sind (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer; GRUR 1995, 592, 593 f. - Busengrapscher).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06
    Gegen die guten Sitten verstoßen, wie bereits die Markenstelle im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, solche Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken, und nicht mehr nur geschmacklos sind (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer; GRUR 1995, 592, 593 f. - Busengrapscher).
  • BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 565/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GOTTESRACHE" - kein Verstoß gegen die guten Sitten

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus religiöse Aussagen enthält, die massiv diskriminierend und/oder die Religionsfreiheit beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (Ströbele, Hacker a.a.O. Rn. 626, BPatG 26 W (pat) 117/06 - Pontifex).
  • BPatG, 30.04.2014 - 26 W (pat) 525/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "KIRSCH ROYAL" - kein Verstoß gegen die guten Sitten

    Zwar liegt bei Begriffen, die ausschließlich oder im Wesentlichen nur im religiösen Bereich verwendet werden und die dem Verkehr als religiöse Begriffe geläufig sind, grundsätzlich die Möglichkeit nahe, dass durch ihre kommerzielle Verwendung das religiöse Empfinden des angesprochenen Publikums verletzt wird (BPatGE 28, 41, 42 f. - CORAN; BPatG GRUR 1994, 377 - MESSIAS; PAVIS PROMA 28 W (pat) 66/06 - Budha; PAVIS PROMA 26 W (pat) 117/06 - Pontifex).
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