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   BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12   

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BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12 (https://dejure.org/2013,20889)
BPatG, Entscheidung vom 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12 (https://dejure.org/2013,20889)
BPatG, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 26 W (pat) 13/12 (https://dejure.org/2013,20889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fastfold" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fastfold" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Die Unterscheidungskraft fehlt darüber hinaus aber auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar beschreiben oder auch nur betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren hergestellt wird (BGH a. a. O. - STREETBALL; GRUR 2009, 949 - My World).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Was Waren und Dienstleistungen beschreibt, individualisiert sie nicht nach ihrer betrieblichen Herkunft (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2009, 411 - STREETBALL).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Da lediglich die Auffassung des inländischen Publikums maßgeblich ist, kann es auf das Sprachverständnis ausländischer Verkehrskreise und einen möglicherweise darauf beruhenden Markenschutz im Ausland nicht ankommen (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Die in anderen Staaten erfolgten Entscheidungen über die Schutzfähigkeit einer Marke sind für die Beurteilung der Schutzfähigkeit und insbesondere der Unterscheidungskraft im Inland weder bindend noch maßgebend (EuGH a. a. O. - Henkel; GRUR 2009, 667, 668 - Bild.T-Online.de und ZVS), weil für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke stets auf das Verständnis der Marke in dem jeweiligen Land abzustellen ist und dieses Verkehrsverständnis auf Grund der unterschiedlichen Sprachkenntnisse und -gewohnheiten in jedem Land, auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, nicht gleich ist.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Was Waren und Dienstleistungen beschreibt, individualisiert sie nicht nach ihrer betrieblichen Herkunft (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2009, 411 - STREETBALL).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Auch die Werbesprache kennt die sog. Scheinentlehnung, d. h. die Verwendung fremdsprachigen Wortmaterials, welches in der konkreten Form zwar in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, vom inländischen Publikum aber gleichwohl als beschreibender und nicht als betriebskennzeichnender Hinweis verstanden wird (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Fremdsprachigen Angaben kann im Inland die Unterscheidungskraft fehlen, wenn die beteiligten Verkehrskreise in der Lage sind, die eine betriebliche Herkunftskennzeichnung ausschließende Bedeutung der Angabe zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411 - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-468/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 13/12
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR Int. 2004, 635 - Dreidimensionale Tablettenform).
  • BPatG, 29.12.2020 - 29 W (pat) 30/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "CreamCreator" - Teillöschung-

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudo-Anglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt (vgl. BPatG, Beschluss vom 16.07.2020, 30 W (pat) 542/18 - Driverright; Beschluss vom 29.05.2013, 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; Beschluss vom 11.03.2019, 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb).
  • BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft -

    Die in der Werbesprache häufig vorkommende sog. Scheinentlehnung, d. h. die Verwendung fremdsprachigen Wortmaterials, welches in der konkreten Form in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, wie z. B. "Wellness, Handy, Oldtimer, Allrounder, Showmaster", wird vom inländischen Publikum gleichwohl als beschreibender und nicht als betriebskennzeichnender Hinweis verstanden (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold).
  • BPatG, 13.03.2023 - 26 W (pat) 543/22
    Die in der Werbesprache häufig vorkommende sog. Scheinentlehnung, d. h. die Verwendung fremdsprachigen Wortmaterials, das in der konkreten Form in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, wie z. B. "Wellness, Handy, Oldtimer, Allrounder, Showmaster", wird vom inländischen Publikum gleichwohl als beschreibender und nicht als betriebskennzeichnender Hinweis verstanden (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefresh; 26 W (pat) 13/12 - Fastfold).
  • BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Driverright" - fehlende Unterscheidungskraft

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudo-Anglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt (vgl. BPatG, 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 8 Rdn. 190).
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 39/21
    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder deutschen Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
  • BPatG, 17.08.2023 - 30 W (pat) 503/22

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft des Wortzeichens und Bildzeichens als

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 573/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Motley Bees" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Er wird demnach auch unbekannte, aber ihm gleichwohl verständliche Angaben regelmäßig als Sachaussage und damit gerade nicht als Herkunftshinweis auffassen (vgl. BGH GRUR 1999, 238 - Tour de culture; BPatG 26 W (pat) 13/12 - fastfold).
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