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BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 156/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 153/01
Auszug aus BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 156/01
Hinsichtlich der weiteren Begründung wird in vollem Umfang auf Ziff. II. der Gründe des in dem Parallelverfahren 26 W (pat) 153/01 - "Schwabenwasser" ergangenen Senatsbeschlusses vom gleichen Tage Bezug genommen.
- BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den …
Zudem gebe es auch entsprechende (Teil-)Zurückweisungen, wie die Entscheidungen des BPatG zu Schwabenwasser (26 W (pat) 153/01) und Schwabengas (26 W (pat) 156/01) zeigten.Die Wortkombination erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zu den zurückgewiesenen Waren (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas; 26 W (pat) 507/14 - Schwaben Bräu).
- BPatG, 24.07.2017 - 26 W (pat) 576/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeStrom" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen. - BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
Markenbeschwerdeverfahren - "DelmeGas" - Freihaltungsbedürfnis
(1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen.
- BPatG, 09.12.2015 - 26 W (pat) 507/14
Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft
Die Kombination der Wortelemente erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt somit lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zur angemeldeten Ware (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom; 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas). - BPatG, 16.07.2013 - 33 W (pat) 38/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine …
Die Kombination der Wortelemente erschöpft sich in ihrem Aussagegehalt zudem lediglich in der Summe der Einzelbestandteile mit den in ihnen verkörperten Sachinformationen zur Beschreibung der angemeldeten Dienstleistungen (vgl. ebenso: BPatG 26 W (pat) 153/01 - Schwabenwasser; BPatG 26 W (pat) 156/01 - Schwabengas). - BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 125/05
Das Markenamt hat frühere Entscheidungen zu berücksichtigen
Die Markenstelle verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des BPatG in den Verfahren 26 W (pat) 153/1 -Schwabenwasser und 26 W (pat) 156/01 -Schwabengas.