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   BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04   

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https://dejure.org/2006,11433
BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04 (https://dejure.org/2006,11433)
BPatG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04 (https://dejure.org/2006,11433)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 26 W (pat) 158/04 (https://dejure.org/2006,11433)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Einer Marke kommt Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung zu, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von den Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne eine ungewöhnliche, den beschreibenden Charakter der Einzelbestandteile aufhebende Veränderung, vermag die Schutzfähigkeit einer Marke nicht zu begründen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Dieser beschreibende Hinweis auf die Bestimmung der Dienstleistungen wird in der vorliegenden Marke mit dem Hinweis auf die zeitliche Verfügbarkeit (24 Stunden) in werbeüblicher Weise zu einer Gesamtaussage verbunden, die nicht über die bloße Summierung der Einzelelemente hinausgeht; damit fehlt der Zusammensetzung die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung (vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Insbesondere ist für die Annahme des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auch kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; a. a. O., - Postkantoor; a. a. O., - BIOMILD); auch bisher noch nicht verwendete, aber dennoch verständliche Sachaussagen werden in der Regel nur als solche wahrgenommen und stehen der Annahme als betrieblicher Herkunftshinweis entgegen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne eine ungewöhnliche, den beschreibenden Charakter der Einzelbestandteile aufhebende Veränderung, vermag die Schutzfähigkeit einer Marke nicht zu begründen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Einer Marke kommt Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung zu, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von den Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01
    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Während die Zahl "24" eine Verfügbarkeit für 24 Stunden am Tag und somit "rund um die Uhr" zum Ausdruck bringt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 207/01 - beauty24), stellt der Bestandteil "mailing" die Partizipform des auch deutschen Verkehrskreisen sehr geläufigen englischen Verbs "to mail" dar, das in der deutschen Übersetzung "(ab)schicken, aufgeben, zuschicken" bedeutet (Langenscheidts Handwörterbuch Englisch-Deutsch, S. 392 re. Spalte) und sowohl auf Briefe als auch auf Päckchen oder Pakete bezogen sein kann.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Einer Marke kommt Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung zu, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von den Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Einer Marke kommt Unterscheidungskraft i. S. d. vorgenannten Bestimmung zu, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von den Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
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