Rechtsprechung
BPatG, 22.03.2006 - 26 W (pat) 158/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 12.01.2006 - C-173/04
Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …
Auszug aus BPatG, 22.03.2006 - 26 W (pat) 158/05
Die Unterscheidungskraft ist aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen, der als durchschnittlich informiert und angemessen aufmerksam und verständig anzusehen ist (st. Rspr., vgl. EuGH vom 21. Oktober 2004, C-64/02, RdNrn. 42 ff., - Das Prinzip der Bequemlichkeit , und vom 12. Januar 2006, C-173/04, RdNr. 25 - Standbeutel - m. w. N.). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 22.03.2006 - 26 W (pat) 158/05
Die Unterscheidungskraft ist aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen, der als durchschnittlich informiert und angemessen aufmerksam und verständig anzusehen ist (st. Rspr., vgl. EuGH vom 21. Oktober 2004, C-64/02, RdNrn. 42 ff., - Das Prinzip der Bequemlichkeit , und vom 12. Januar 2006, C-173/04, RdNr. 25 - Standbeutel - m. w. N.).
- BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 82/09
Markenbeschwerdeverfahren - "HAMBURGER OKTOBERFEST" - Freihaltungsbedürfnis
Im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen stellt sich das " HAMBURGER OKTOBERFEST " - losgelöst von einer sich am Münchner Oktoberfest orientierenden Assoziation - aus der Sicht des Verkehrs in ausschließlich beschreibender Weise als ein in Hamburg - zumindest auch - im Monat Oktober stattfindendes oder an dem Münchner Oktoberfest orientierendes Fest dar, auf dem die beanspruchten Getränke einschließlich damit in Zusammenhang stehend die Beherbergung und Verpflegung von Gästen angeboten werden (vgl. hierzu auch PAVIS PROMA 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL ). - BPatG, 01.03.2018 - 25 W (pat) 30/17
Unterscheidungskraft der zur Eintragung als Wortmarke ins Markenregister …
Im Übrigen ist die Schutzfähigkeit allgemeiner Veranstaltungsangaben in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wiederholt verneint worden (vgl. dazu z. B. die Entscheidungen vom 22. März 2006 im Verfahren 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL und vom 24. März 2010 im Verfahren 26 W (pat) 82/09 - HAMBURGER OKTOBERFEST; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 24.03.2010 - 26 W (pat) 83/09
Markenbeschwerdeverfahren - "OKTOBERFEST HAMBURG" - Freihaltungsbedürfnis
Im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen stellt sich das " OKTOBERFEST HAMBURG " - losgelöst von einer sich am Münchner Oktoberfest orientierenden Assoziation - aus der Sicht des Verkehrs in ausschließlich beschreibender Weise als ein in Hamburg - zumindest auch - im Monat Oktober stattfindendes oder an dem Münchner Oktoberfest orientierendes Fest dar, auf dem die beanspruchten Getränke einschließlich damit in Zusammenhang stehend die Beherbergung und Verpflegung von Gästen angeboten werden (vgl. hierzu auch PAVIS PROMA 26 W (pat) 158/05 - MUNICH BEER FESTIVAL ).