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   BPatG, 27.04.2011 - 26 W (pat) 165/09   

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https://dejure.org/2011,32694
BPatG, 27.04.2011 - 26 W (pat) 165/09 (https://dejure.org/2011,32694)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2011 - 26 W (pat) 165/09 (https://dejure.org/2011,32694)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2011 - 26 W (pat) 165/09 (https://dejure.org/2011,32694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - einstweilige Verfügung des Landgerichts ist für Senat nicht bindend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung einer eingetragenen Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - einstweilige Verfügung des Landgerichts ist für Senat nicht bindend

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - einstweilige Verfügung des Landgerichts ist für Senat nicht bindend

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - einstweilige Verfügung des Landgerichts ist für Senat nicht bindend

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TEDsystems GmbH (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - einstweilige Verfügung des Landgerichts ist für Senat nicht bindend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 27.04.2011 - 26 W (pat) 165/09
    Die Verwendung einzelner Großbuchstaben innerhalb von Wörtern ist seit langem in der Werbung derartig weit verbreitet, dass sie die Unterscheidungskraft nicht unterscheidungskräftiger Wörter nicht herbeizuführen vermag (EuGH GRUR 2006, 229, 233, Nr. 71 - BioID; BGH a. a. O. - antiKALK), so dass dem Umstand, dass die Bezeichnung "TED" in Großbuchstaben gehalten ist, während die weiteren Wortbestandteile "systems" bzw. "GmbH" in kleinen Buchstaben bzw. in Normalschrift abgebildet sind, keine schutzbegründende Bedeutung zukommen kann.
  • BPatG, 13.12.2018 - 30 W (pat) 35/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TACK IT (Wort-Bild-Marke)" -

    Der- ohnehin in Kleinstschrift gefasste und in der Wahrnehmung hinter " TACK IT " zurücktretende - Zusatz "GmbH" stellt lediglich eine eingeführte und allgemein verständliche Abkürzung für die Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" dar, die schon deswegen nicht dafür geeignet ist, auf ein ganz bestimmtes Herkunftsunternehmen hinzuweisen (vgl. etwa BPatG PAVIS PROMA - 24 W (pat) 524/11 - HKR Rechenzentrum GmbH; 26 W (pat) 165/09 - TED systems GmbH; BPatG GRUR 1985, 443 - DEK DEUTSCHE EXTRAKT KAFFEE GMBH HAMBURG).
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