Rechtsprechung
   BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28064
BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09 (https://dejure.org/2009,28064)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09 (https://dejure.org/2009,28064)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 26 W (pat) 19/09 (https://dejure.org/2009,28064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit unterliegen Personennamen denselben Kriterien wie alle anderen Markenformen (EuGH GRUR 2004, 946, 947 -Nichols).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 23.09.2009 - 26 W (pat) 19/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, 504 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -.
  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Diese Abgrenzung wäre ohnehin nur in seltenen Fällen möglich; hinsichtlich des Nachnamens "Truman" hat der 26. Senat angenommen, dass die Verbraucher ohne identifizierende Zusätze nicht an den früheren US-Präsidenten dächten (Beschl. v. 23. September 2009 - Az. 26 W (pat) 19/09, BeckRS 2009, 87906).
  • BPatG, 14.11.2013 - 27 W (pat) 6/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ferdinand-Tönnies" - zur Zulässigkeit der Beschwerde

    Diese Abgrenzung wäre ohnehin nur in seltenen Fällen möglich; hinsichtlich des Nachnamens "Truman" hat der 26. Senat angenommen, dass die Verbraucher ohne identifizierende Zusätze nicht an den früheren US-Präsidenten dächten (Beschluss vom 23. September 2009 - Az. 26 W (pat) 19/09, BeckRS 2009, 87906).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht