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   BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04   

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https://dejure.org/2006,24729
BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04 (https://dejure.org/2006,24729)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04 (https://dejure.org/2006,24729)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 (https://dejure.org/2006,24729)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    In der "Chiemsee-Entscheidung" (vgl. GRUR 1999, 723 ff.) habe der EuGH darüber hinaus festgestellt, dass die Eintragung geografischer Bezeichnungen auch dann ausgeschlossen sei, wenn sie zukünftig als Herkunftsangabe in Betracht kämen.

    Für ein künftiges Freihaltebedürfnis, das es im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ebenfalls zu berücksichtigen gilt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 ff. - Chiemsee), müsste eine Verbindung der angemeldeten Bezeichnung mit der betreffenden Warengruppe in Zukunft vernünftigerweise zu erwarten sein.

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Davon ausgehend, dass § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG letztlich einem allgemeinen Freihaltungsinteresse dient, kann und muss diese Zielrichtung des Gesetzes vor allem in Zweifelsfällen auch bei der Auslegung der Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG beachtet werden (vgl. BPatG GRUR 2004, 333, 334 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; vgl. auch Hacker GRUR 2001, 630, 633).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips; EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 20.11.2006 - 26 W (pat) 20/04
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Aufgrund der Gewohnheit auf dem Mineralwassermarkt, Kennzeichen aus dem Namen des Ortes oder der Region der Quelle und einer zweiten, häufig beschreibenden Angabe zu bilden, würden die angesprochenen Verkehrskreise solchen Bezeichnungen einen Hinweis auf die Herkunft der Getränke von einem bestimmten Mineralwasserunternehmen entnehmen (vgl. BPatG 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).

    (1) Es trifft zwar zu, dass der Verkehr im Bereich der Mineralwässer an beschreibende Bezeichnungen gewöhnt ist, die aus geografischen Herkunftsangaben und Angaben zum Wassergewinnungsort wie Quelle oder Brunnen bestehen und auf die Herkunft des Mineralwassers aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen, weil auf dem Mineralwassergebiet die Herkunft aus einer Quelle oder einem Brunnen in einem bestimmten Gebiet besondere Bedeutung hat (BPatG 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness; 26 W (pat) 16/03 - Rommelsbacher Burgenquelle/Burg-Quelle; 26 W (pat) 146/01 - Baruther Johannesbrunnen/Johannis Quell; 26 W (pat) 242/93 - THÜRINGER WALDQUELL).

    (2.4) Auch die von der Widersprechenden angeführte Entscheidung des BPatG zur Wortmarke "Lichtenauer Wellness" (26 W (pat) 20/04) ändert nichts an dieser Einschätzung, weil deren Schutzfähigkeit erst nach Einschränkung des Warenverzeichnisses auf Mineralwässer, die aus Lichtenau stammen und solche (alkoholfreien) Getränke, die unter Verwendung von Mineralwässern aus Lichtenau hergestellt werden, angenommen wurde und außer der Anmelderin in keinem anderen der fünf Orte "Lichtenau" ein weiteres Mineralbrunnenunternehmen betrieben wurde.

  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Grönwohld künftig weitere Brauereien oder Unternehmen zur Textil- oder Getränkeherstellung ansiedeln könnten, reicht hierfür nicht aus (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
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