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   BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99   

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BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99 (https://dejure.org/2007,37576)
BPatG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99 (https://dejure.org/2007,37576)
BPatG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 26 W (pat) 204/99 (https://dejure.org/2007,37576)
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  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Daran, dass äußere Gestaltungen von Waren - bzw. deren notwendigen Verpackungen - frei verwendet werden können und nicht einem einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben, besteht grundsätzlich ein besonderes Interesse der Allgemeinheit (EuGH GRUR 2003, 514, Nr. 73 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2006, 679, 682, Nr. 21 - Porsche Boxster).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Dementsprechend ist allerdings der Schutzumfang der Marke auch gering, so dass letztlich Schutz nur gegen eine - markenmäßige - Verwendung der konkreten bauchigen Gestaltung mit dem kurzen Flaschenhals sowie dem in einer anderen Farbe gehaltenen Verschluss besteht (vgl. BGH GRUR 2007, 780 - Pralinenform).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    In diesen Fällen ist für die Prüfung der Anmeldung die Verpackung der Form der Ware dergestalt gleichzusetzen, dass die Verpackung als Form der Ware gelten und die Verpackung zur Bezeichnung der Merkmale der verpackten Ware, einschließlich ihrer äußeren Beschaffenheit, i. S. von Art. 3 Abs. 1 lit. C der Markenrechtsrichtlinie dienen kann (EuGH GRUR 2004, 428, 430, Nr. 44) der seinem Wortlaut und seinem Regelungsgehalt nach mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG übereinstimmt.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Nach den vorstehend aufgeführten Bestimmungen sind vom Markenschutz nicht nur Warenformen ausgeschlossen, die ausschließlich aus technisch notwendigen Merkmalen bestehen, sondern alle Warenformen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die gleiche technische Wirkung auch unter Verwendung anderer Formen erreichen lässt (EuGH GRUR 2002, 804, 809, Nr. 81 ff. - Philips).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Daran, dass äußere Gestaltungen von Waren - bzw. deren notwendigen Verpackungen - frei verwendet werden können und nicht einem einzelnen Unternehmen vorbehalten bleiben, besteht grundsätzlich ein besonderes Interesse der Allgemeinheit (EuGH GRUR 2003, 514, Nr. 73 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2006, 679, 682, Nr. 21 - Porsche Boxster).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Dabei ist im Rahmen der Prüfung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht nur das gegenwärtige Verkehrsverständnis maßgeblich, sondern die objektive Eignung der angemeldeten Form, zur Beschreibung von Merkmalen einschlägiger Waren dienen zu können, wobei nicht nur auf die aktuellen Gegebenheiten abzustellen, sondern auch zu prüfen ist, ob eine entsprechende beschreibende Verwendung der fraglichen Form vernünftigerweise in der Zukunft erwartet werden kann (EuGH GRUR 1999, 723, 726, Nr. 30 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 26.09.2007 - 26 W (pat) 204/99
    Bei der Beurteilung der Branchenüblichkeit der angemeldeten Flaschenform war, ausgehend von deren anmeldungsgemäßer Bestimmung für "Weine", auf die Normen und Gewohnheiten dieses Warenbereichs und darüber hinaus auf die Normen und Gewohnheiten abzustellen, die im Bereich der Verpackung von Waren gleicher Art gelten, die für dieselben Verbraucher bestimmt sind wie die Waren, für die die Eintragung beantragt wird (EuGH MarkenR 2006, 19, 21, Nr. 33 - Standbeutel).
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