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   BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03   

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https://dejure.org/2006,19897
BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03 (https://dejure.org/2006,19897)
BPatG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03 (https://dejure.org/2006,19897)
BPatG, Entscheidung vom 23. August 2006 - 26 W (pat) 360/03 (https://dejure.org/2006,19897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 601
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 18.12.2001 - 24 W (pat) 87/01
    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03
    So wird in der täglichen Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts, gebilligt von Rechtsprechung und Literatur, zu Recht verlangt, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Interesse der Rechtssicherheit klar und eindeutig formuliert wird (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.12.2001 - 24 W (pat) 87/01 - GEOPLAN; Beschl. v. 4.6.2002 - 24 W (pat) 61/01 - per Kurier Der bringt's; Beschl. v. 6.10.1998 - 24 W (pat) 79/98 - EXTRANET; jeweils veröff.
  • BPatG, 04.06.2002 - 24 W (pat) 61/01
    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03
    So wird in der täglichen Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts, gebilligt von Rechtsprechung und Literatur, zu Recht verlangt, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im Interesse der Rechtssicherheit klar und eindeutig formuliert wird (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.12.2001 - 24 W (pat) 87/01 - GEOPLAN; Beschl. v. 4.6.2002 - 24 W (pat) 61/01 - per Kurier Der bringt's; Beschl. v. 6.10.1998 - 24 W (pat) 79/98 - EXTRANET; jeweils veröff.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03
    Vielmehr ist die Eintragung von Oberbegriffen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen entweder antragsgemäß vorzunehmen oder aber zurückzuweisen (vgl. auch BGH GRUR 1997, 634, 635 - TURBO II).
  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

    Auszug aus BPatG, 23.08.2006 - 26 W (pat) 360/03
    Erforderlich ist eine sachliche Bestimmung der Waren und Dienstleistungen, so dass eine klare Abgrenzung zu nicht beanspruchten Waren und Dienstleistungen möglich ist (BGH GRUR 1985, 1055.1056 - Datenverarbeitungsprogramme als Ware; BPatGE 32, 78; Kramer in Heidelberger Kommentara - MarkenR, § 32 Rn. 43).
  • LAG Hamm, 18.10.2013 - 10 SaGa 28/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages

    Die konkreten Verletzungsformen werden über die Einleitung mit dem Wort "insbesondere" nur als Beispiele herangezogen (vgl. BGH 7. April 2011 - I ZR 34/09 - Rn. 17, NJW 2011, 2787; 2. Juni 2005 - I ZR 252/02 - zu II 1 a der Gründe, MDR 2006, 463; BPatG 23. August 2006 - 26 W (pat) 360/03 - Rn. 18, GRUR 2007, 601; OLG Hamburg 25. Oktober 1994 - 3 W 147/94 - GRUR 1995, 132; KG Berlin 16. Juni 1987 - 5 U 2688/87 - DB 1987, 2409) , während die die "Obersätze" bildenden verallgemeinernden Antragsteile auch solche Rechtsverletzungen erfassen sollen, die den in den Konditionalsätzen konkret bezeichneten Verletzungshandlungen ähneln (vgl. BGH 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 - zu 1 a der Gründe, NJW 1991, 1114) .
  • BPatG, 24.06.2019 - 27 W (pat) 52/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "beschrifteter und mit Pfeilen bedruckter Baby-Body

    Dementsprechend ist die Eintragung von Oberbegriffen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen entweder antragsgemäß vorzunehmen oder aber zurückzuweisen (vgl. BPatG, GRUR 2007, 601 - DATE 24; BGH, GRUR 2002, 261 - AC).
  • BPatG, 24.10.2007 - 29 W (pat) 38/05
    Denn ungeachtet der Teilbarkeit des Verzeichnisses ist der einzelne Waren- oder Dienstleistungsbegriff eine unteilbare Einheit, die wie alle anderen Anmeldedaten nur auf Antrag des Anmelders verändert werden kann (vgl. BPatG 26 W (pat) 360/03 - DATE 24).
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