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   BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05   

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BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05 (https://dejure.org/2008,14811)
BPatG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05 (https://dejure.org/2008,14811)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 26 W (pat) 4/05 (https://dejure.org/2008,14811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Staatswappen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke "Staatssymbol ehemalige DDR" - Verwendung der DDR-Flagge als Marke verstößt gegen die guten Sitten

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f., Rdn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).

    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 - Orange).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR 2003, 227, 231 - Orange).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f., Rdn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Die Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erlaubt es daher nicht, dass solche Angaben oder Zeichen auf Grund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 35 f. - BIOMILD).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur dann Raum, soweit diese dazu geeignet sind, dem Verbraucher die betriebliche Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BPatG, 17.01.2006 - 27 W (pat) 146/05
    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    So stehen die jeweils vom 27. Senat für schutzfähig erachteten Wort-Bild-Marken mit den Wortbestandteilen "JP SEID BEREIT" (Mitt. 2007, 78 f.) und "Aktivist der 1. Stunde"(PAVIS PROMA 27 W (pat) 146/05, Beschluss vom 17.01.2006) nicht in gleicher Weise für die ehemalige DDR und ihr Staatsgebiet und sind zudem dem Durchschnittsverbraucher weit weniger bekannt, weshalb sie als Hinweise auf die geografische Herkunft von Waren aus dem Gebiet der ehemaligen DDR oder als Hinweis auf Waren, wie sie in der ehemaligen DDR üblich waren, weit weniger geeignet erscheinen.
  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 207/04

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit des SED-Emblems

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Er weist darauf hin, dass zwischen den Parteien des Löschungsverfahrens vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 308 O 207/04 bereits ein Löschungsverfahren anhängig gewesen sei.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Die Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erlaubt es daher nicht, dass solche Angaben oder Zeichen auf Grund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725, Nr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 35 f. - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen (EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f., Rdn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03

    kinski-klaus. de

    Auszug aus BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
    So stehen die jeweils vom 27. Senat für schutzfähig erachteten Wort-Bild-Marken mit den Wortbestandteilen "JP SEID BEREIT" (Mitt. 2007, 78 f.) und "Aktivist der 1. Stunde"(PAVIS PROMA 27 W (pat) 146/05, Beschluss vom 17.01.2006) nicht in gleicher Weise für die ehemalige DDR und ihr Staatsgebiet und sind zudem dem Durchschnittsverbraucher weit weniger bekannt, weshalb sie als Hinweise auf die geografische Herkunft von Waren aus dem Gebiet der ehemaligen DDR oder als Hinweis auf Waren, wie sie in der ehemaligen DDR üblich waren, weit weniger geeignet erscheinen.
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