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   BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11   

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BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2011,6014)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2011,6014)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2011 - 26 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2011,6014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Reichstagsbrand" - kein Sittenverstoß - Eintragungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die guten Sitten i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG durch Verwendung des Wortes "Berliner Reichstagsbrand" im Zusammenhang mit "Spirituosen"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Reichstagsbrand" - kein Sittenverstoß - Eintragungsfähigkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Berliner Reichstagsbrand" - kein Sittenverstoß - Eintragungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen die guten Sitten durch Markeneintragung "Berliner Reichstagsbrand"

  • Telepolis (Kurzinformation)

    Reichstagsbrand wird Marke

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Da der Durchschnittsverbraucher in der modernen Werbung immer häufiger damit konfrontiert wird, dass Waren und Dienstleistungen mit Kennzeichnungen versehen werden, bei welchen negative, schockierende oder auch den guten Geschmack verletzende Bedeutungsgehalte mitschwingen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 503 zu § 8; zur Gesamtproblematik in verfassungsrechtlicher Hinsicht BVerfG GRUR 2001, 170 - Schockwerbung; GRUR 2003, 442 -Benetton-Werbung II; Ruess WRP 2002, 1376; BPatG GRUR 1996, 408, 409 - COSA NOSTRA; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 42/94 - KGB), ist bei der Annahme einer politischen oder gesellschaftlichen Anstößigkeit Zurückhaltung geboten.
  • BPatG, 28.03.2001 - 26 W (pat) 192/99
    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    So liegt ein solcher Verstoß bei erkennbar nicht ernst, sondern witzig gemeinten Aussagen eher fern (Hacker, a. a. O., Rn. 503 zu § 8; BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. -KOKAIN BALL(für Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich); BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 192/99 - SCHWARZ gebrannt; (für alkoholische Getränke); PAVIS PROMA 26 W(pat) 112/97 - CANNABIS (für Raucherbedarfsartikel)).
  • BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Maßgeblich ist insoweit die Auffassung der normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der maßgeblichen Waren (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BPatGE 46, 66, 70 - Dalailama) in ihrer Gesamtheit, wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend ist (BPatG Mitt. 1983, - 156 Schoasdreiber; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8 Rdn. 500 f.).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Da der Durchschnittsverbraucher in der modernen Werbung immer häufiger damit konfrontiert wird, dass Waren und Dienstleistungen mit Kennzeichnungen versehen werden, bei welchen negative, schockierende oder auch den guten Geschmack verletzende Bedeutungsgehalte mitschwingen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 503 zu § 8; zur Gesamtproblematik in verfassungsrechtlicher Hinsicht BVerfG GRUR 2001, 170 - Schockwerbung; GRUR 2003, 442 -Benetton-Werbung II; Ruess WRP 2002, 1376; BPatG GRUR 1996, 408, 409 - COSA NOSTRA; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 42/94 - KGB), ist bei der Annahme einer politischen oder gesellschaftlichen Anstößigkeit Zurückhaltung geboten.
  • BPatG, 25.02.2004 - 32 W (pat) 331/02
    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    So liegt ein solcher Verstoß bei erkennbar nicht ernst, sondern witzig gemeinten Aussagen eher fern (Hacker, a. a. O., Rn. 503 zu § 8; BPatG GRUR 2004, 875, 876 f. -KOKAIN BALL(für Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich); BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 192/99 - SCHWARZ gebrannt; (für alkoholische Getränke); PAVIS PROMA 26 W(pat) 112/97 - CANNABIS (für Raucherbedarfsartikel)).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Gegen die guten Sitten verstoßen, wie die Markenstelle im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, solche Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken, und nicht mehr nur geschmacklos sind (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer; GRUR 1995, 592, 593 f. - Busengrapscher).
  • BPatG, 17.07.2008 - 26 W (pat) 69/05

    DDR-Staatssymbol nicht als Marke geschützt

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Insbesondere sehen sich die Opfer des Nationalsozialismus bei Betrachtung einer mit "Berliner Reichstagsbrand" gekennzeichneten Flasche oder Verpackung für Spirituosen keinem durch die Nationalsozialisten verwendeten Zeichen und keinem Ereignis gegenüber, dessen Urheberschaft sich das NS-Regime je selbst zugeschrieben hätte (Abgrenzung zu BPatG GRUR 2009, 68, 70 f - (Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte; vgl. auch BPatG GRUR 1994, 377 - MESSIAS; BPatGE 28, 41, 43 - CORAN).
  • BPatG, 14.11.1995 - 24 W (pat) 206/94
    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Da der Durchschnittsverbraucher in der modernen Werbung immer häufiger damit konfrontiert wird, dass Waren und Dienstleistungen mit Kennzeichnungen versehen werden, bei welchen negative, schockierende oder auch den guten Geschmack verletzende Bedeutungsgehalte mitschwingen (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 503 zu § 8; zur Gesamtproblematik in verfassungsrechtlicher Hinsicht BVerfG GRUR 2001, 170 - Schockwerbung; GRUR 2003, 442 -Benetton-Werbung II; Ruess WRP 2002, 1376; BPatG GRUR 1996, 408, 409 - COSA NOSTRA; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 42/94 - KGB), ist bei der Annahme einer politischen oder gesellschaftlichen Anstößigkeit Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Gegen die guten Sitten verstoßen, wie die Markenstelle im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend festgestellt hat, solche Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken, und nicht mehr nur geschmacklos sind (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer; GRUR 1995, 592, 593 f. - Busengrapscher).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
    Maßgeblich ist insoweit die Auffassung der normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der maßgeblichen Waren (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; BPatGE 46, 66, 70 - Dalailama) in ihrer Gesamtheit, wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend ist (BPatG Mitt. 1983, - 156 Schoasdreiber; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 8 Rdn. 500 f.).
  • BPatG, 20.12.1995 - 26 W (pat) 42/94
  • BPatG, 01.07.1998 - 26 W (pat) 112/97
  • BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Massaker" - Verstoß gegen die guten Sitten

    Selbst mehrdeutige oder witzig anmutende Bezüge, wie bei "Berliner Reichstagsbrand" im Zusammenhang mit "Spirituosen", erscheinen lediglich sarkastisch, was nach hier vertretener Ansicht dort erst recht Markenschutz verhindern muss, wo Menschen zu Opfern wurden (aA BPatG Beschl. v. 14.9.2011 - 26 W (pat) 502/11, BeckRS 2011, 24050).
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