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   BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10   

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BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10 (https://dejure.org/2011,18999)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10 (https://dejure.org/2011,18999)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2011 - 26 W (pat) 504/10 (https://dejure.org/2011,18999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen zwei optisch unterschiedlich gestalteten Marken ist nicht bereits bei jeweiliger Verwendung lediglich des Großbuchstaben M gegeben; Verwechslungsgefahr zwischen zwei optisch unterschiedlich gestalteten, lediglich aus dem Großbuchstaben M ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "M (Wort-Bild-Marke)/M (Wort-Bild-Marke)" - zur Verwechslungsgefahr von Einzelbuchstaben - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Gefahr einer Verwechslung der Marken durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).

    Da im geltenden Recht Buchstaben oder Zahlen in Alleinstellung und Kombinationen hiervon denselben Maßstäben wie andere Markenformen unterliegen, kann zwar nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass Verbindungen von Buchstaben und Zahlen von Haus aus stets kennzeichnungsschwach und damit für sich gesehen nicht kollisionsbegründend sind (BGH GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Auszugehen ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ferner stets von der registrierten Form der Marken, die für den markenrechtlichen Schutz maßgeblich ist, und von dem durch diese Form vermittelten Gesamteindruck, wobei eine zergliedernde und analysierende Betrachtungsweise zu vermeiden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2007, 700, 701, Nr. 35 - HABM/Shaker; BGH GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 23 - Schuhpark).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei nicht auf den Standpunkt eines flüchtigen, dem angesprochenen Verkehr zugehörigen Adressaten der Zeichen abzustellen, sondern auf denjenigen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; GRUR Int. 1999, 734, 736, Nr. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Ob nach der vorstehend genannten Bestimmung zwischen zwei Marken eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marken eingetragen sind, sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren dergestalt in einer Wechselbeziehung miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad der Marken umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Nähe der Waren und Dienstleistungen ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad der Marken erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der älteren Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2009, 766, 768 - Stofffähnchen ; GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ; GRUR 2007, 1066, 1067 f. - Kinderzeit ; GRUR 2005, 523 f. - MEY/Ella May ; GRUR 2005, 419, 422 - Räucherkate ; GRUR 2002, 1067 f. - DKV/OKV ).
  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    In klanglicher Hinsicht ist zwar von dem anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr i. d. R. dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (BGH GRUR 2001, 1158, 1160 - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2006, 60, 62, Nr. 20 - coccodrillo).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei nicht auf den Standpunkt eines flüchtigen, dem angesprochenen Verkehr zugehörigen Adressaten der Zeichen abzustellen, sondern auf denjenigen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2; GRUR Int. 1999, 734, 736, Nr. 26 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    Vielmehr ist ihre Kennzeichnungskraft nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen, wobei maßgeblich ist, ob die konkreten Buchstaben oder Zahlen im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen beschreibende Angaben oder Abkürzungen derselben darstellen oder wegen häufiger anderweitiger Verwendung nicht (mehr) über eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügen (BGH a. a. O - DKV/ OKV; GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 02.03.2011 - 26 W (pat) 504/10
    In klanglicher Hinsicht ist zwar von dem anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr i. d. R. dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (BGH GRUR 2001, 1158, 1160 - Dorf MÜNSTERLAND; GRUR 2006, 60, 62, Nr. 20 - coccodrillo).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 27.05.2019 - 26 W (pat) 15/17
    Allein die Notwendigkeit der sicheren Unterscheidung der großen Zahl von Einzelbuchstaben enthaltenden Marken lässt den Schluss zu, dass sich der Verkehr zur Benennung von derartigen Marken auch der weiteren benennbaren Markenelemente mitbedienen wird, auch wenn es sich um gängige und eher bedeutungslose Zutaten oder Verzierungen handelt (BPatG 26 W (pat) 504/10 - / ; 27 W (pat) 111/11 - / ; 26 W (pat) 45/11 - / ).
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