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   BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17   

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https://dejure.org/2017,44475
BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,44475)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,44475)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 26 W (pat) 518/17 (https://dejure.org/2017,44475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung als Marke angemeldeten Wortzeichens "modulmaster"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "modulmaster" - zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse - Würdigung aller beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen - zur Begründungspflicht - zur Möglichkeit einer globalen Begründung - Fehlen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17
    Von einem wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG ist auszugehen, wenn es nicht mehr als ordnungsgemäße Grundlage für die darauf beruhende Entscheidung des DPMA anzusehen ist (BGH GRUR 1962, 86, 87 - Fischereifahrzeug).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 23.10.2017 - 26 W (pat) 518/17
    b) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA

    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
  • BPatG, 26.08.2019 - 26 W (pat) 524/19
    Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Aufgaben des Patentgerichts gehören, in der Sache die dem DPMA obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. BPatG 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber; 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
  • BPatG, 17.10.2018 - 28 W (pat) 551/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Modena (Wort-Bild-Marke)" - Begründungsmangel - im

    Ferner differenziert die dem Beanstandungsbescheid zu entnehmende Begründung nur unzureichend zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 2. November 2016, 24 W (pat) 524/15 - Kerzenzauber; BPatG, Beschluss vom 23. Oktober 2017, 26 W (pat) 518/17 - modulmaster).
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