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   BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11   

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https://dejure.org/2012,30145
BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2012,30145)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2012,30145)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 26 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2012,30145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "rot/weiß (konturlose Farbkombinationsmarke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft im Hinblick auf die Eintragung einer Farbkombinationsmarke für Waren und Dienstleistungen auf den Gebieten Rettungsdienstleistungen und Krankentransporte

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot/weiß (konturlose Farbkombinationsmarke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine Verkehrsdurchsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot/weiß (konturlose Farbkombinationsmarke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EUGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - LIBERTEL).

    Gerade bei Farben ist insoweit zu beachten, dass die Vergabe unzulässiger Markenrechte es ohne weiteres ermöglichen würde, mit einer verhältnismäßig geringen Zahl von Anmeldungen den Mitbewerbern ein essentielles Gestaltungsmittel zu entziehen und einen freien, unverfälschten Wettbewerb damit weitgehend auszuschalten (vgl. EUGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie, EUGH GRUR 2003, 604 -  LIBERTEL).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11
    Gerade bei Farben ist insoweit zu beachten, dass die Vergabe unzulässiger Markenrechte es ohne weiteres ermöglichen würde, mit einer verhältnismäßig geringen Zahl von Anmeldungen den Mitbewerbern ein essentielles Gestaltungsmittel zu entziehen und einen freien, unverfälschten Wettbewerb damit weitgehend auszuschalten (vgl. EUGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie, EUGH GRUR 2003, 604 -  LIBERTEL).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11
    Die Vergabe kennzeichnungsrechtlicher Monopole kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. BGH MarkenR 2006, 395 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    Dieser durch den Senat festgestellte Farbauftritt der Antragsgegnerin erwiese sich selbst zur Benutzung einer - stets durch ein bestimmtes Verhältnis ihrer Farbanteile zueinander zu definierenden - Zweifarbmarke (vgl. BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau; BGH GRUR 2007, 55, 56, Rn. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2009, 157 ff., 159, 160 - Orange/Schwarz; BPatG 26 W (pat) 52/11, B. v. 8. Mai 2012 - konturlose Farbkombinationsmarke Rot-Weiß; vgl. auch für den Fall einer dreidimensionalen Marke EuGH GRUR 2007, 231 ff. (Rn. 31 ff.) - Dyson) als zu variantenreich.
  • BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur

    2) Farben können nicht nur unter außergewöhnlichen Umständen und im Ausnahmefall einen Herkunftshinweis vermitteln (anders BPatG, 26 W (pat) 52/11).

    Der beschränkte Vorrat möglicher Zeichen als Schutzhindernis lässt sich unter keine der möglichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 MarkenG subsumieren (anders BPatG, Beschl. v. 4. April 2012 - 26 W (pat) 52/11 - rot-weiß unter Berufung auf EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604 - Libertel).

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