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   BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19   

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BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19 (https://dejure.org/2021,42862)
BPatG, Entscheidung vom 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19 (https://dejure.org/2021,42862)
BPatG, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 26 W (pat) 525/19 (https://dejure.org/2021,42862)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (43)

  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN" - keine

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Hinzu kommt, dass eine längere Wortfolge dem angesprochenen Verkehr in der Regel nicht den Eindruck eines betrieblichen Herkunftshinweises vermittelt (BGH a. a. O. - Die Vision; BPatG 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 29 W (pat) 55/07 - DON'T PANIC i'M ISLAMIC; GRUR 2004, 333 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).

    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    Als Motiv auf Abziehbildern, Grußkarten, Aufklebern, Verpackungsmaterialien, Heimtextilien und Bekleidungsstücken sind Fun-Sprüche oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung des Trägers aufgefasst werden sollen, dem Publikum schon lange vor dem Anmeldetag vertraut gewesen (vgl. etwa "ich bin 30 - bitte helfen Sie mir über die Straße"; "ich bin blond - bitte langsam sprechen"; "Bier formte diesen wunderbaren Körper"; BPatG 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

  • BPatG, 24.10.2012 - 26 W (pat) 78/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" -

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Dies gelte auch für die Entscheidung des BPatG zur Wortfolge "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" (26 W (pat) 78/12), die zudem keine Bindungswirkung entfalte.

    Die Schutzfähigkeit solcher Wortfolgen habe das BPatG in der Entscheidung zu "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" (26 W (pat) 78/12) bestätigt.

    Der von der Anmelderin angeführte Beschluss des BPatG zur Wortfolge "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" (26 W (pat) 78/12) in komplett anderer Senatsbesetzung rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    d) Der Beschluss des BPatG zur Wortfolge "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" (26 W (pat) 78/12) kann daher weder die vorliegend getroffenen Feststellungen noch die hier vorgenommene rechtliche Würdigung in Frage stellen.

    Da die vorliegende Entscheidung vom Beschluss des BPatG zur ähnlichen Wortfolge "ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN" (26 W (pat) 78/12) abweicht, erfordert auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

  • BPatG, 06.12.2018 - 25 W (pat) 582/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir steuern Ihre Steuern" - Beschreibung des

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

    Die im Verfahren des BPatG 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern aus ähnlichen Gründen zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht eingelegt worden.

  • BPatG, 09.10.2019 - 29 W (pat) 519/18

    Markenrecht: Mir all sin Kölle

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    bb) In der Bekleidungsbranche werden Marken aber auch auf der Vorderseite des Bekleidungsstücks als dezenter Aufdruck oder mittels kleinen Etiketts oder in der Innenseite auf eingenähten Etiketten angebracht; manchmal befinden sie sich auch auf einem Seitenetikett (BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - #darferdas? I, m. w. N.; BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

  • BPatG, 20.06.2016 - 24 W (pat) 536/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "mach deins draus (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Da das Anmeldezeichen somit nur als eine nach außen gerichtete Botschaft eines Abiturjahrgangs verstanden wird und keine Verbindung zu den beanspruchten Waren, wie z. B. der Milka-Slogan: "Die zarteste Versuchung, seit es Schokolade gibt", zu einem bestimmten Unternehmen, wie z. B. der Opel-Slogan: "Wir haben verstanden" oder zum Konsumenten, wie z. B. "Jung, Schwung, Spannung - Yogurette", herstellt, ist es nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu wirken (vgl. BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols.; 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus).

    Es handelt sich daher um eine produktunabhängige unterscheidungsungeeignete Aussage als solche (BPatG 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern; 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN; 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus; vgl. auch KG GRUR-RR 2016, 118 - Tussi ATTACK; OLG Hamburg, Beschl. v. 7. April 2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht).

    a) Zunächst stammt dieser Beschluss vom 24. Oktober 2012, 1iegt also schon mehr als acht Jahre zurück und konnte daher die Entscheidungen des BPatG 29 W (pat) 600/17 - PITZTAL Das Dach Tirols., 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle, 25 W (pat) 582/17 - Wir steuern Ihre Steuern, 27 W (pat) 521/14 - MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN, 24 W (pat) 536/16 - machdeinsdraus sowie das Urteil des EuGH und die Beschlüsse des BGH zum Wortzeichen "#darferdas?" nicht berücksichtigen.

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Auch die Marken "OUI" (BGH GRUR 2016, 934), "for you" (BGH GRUR 2015, 173), "MICRO COTTON" (BGH GRUR 2017, 520), "Link economy" (BGH GRUR 2012, 270) und "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]) seien eingetragen worden.

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    b) Die von der Anmelderin angeführte Entscheidung des BGH zu "Link economy" (GRUR 2012, 270) ist nicht vergleichbar, weil diese Wortmarke im Unterschied zur vorliegenden Wortfolge, die sofort als Mottospruch eines Abiturjahrgangs verstanden wird, keine solche ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassbare Bedeutung aufwies.

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Auch die Marken "OUI" (BGH GRUR 2016, 934), "for you" (BGH GRUR 2015, 173), "MICRO COTTON" (BGH GRUR 2017, 520), "Link economy" (BGH GRUR 2012, 270) und "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]) seien eingetragen worden.

    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 - #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI).

    d) Das aus mehreren Wörtern bestehende Anmeldezeichen ist schon von der Zeichenstruktur her nicht mit der Einwortmarke "OUI" (BGH GRUR 2016, 934) vergleichbar.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Auch die Marken "OUI" (BGH GRUR 2016, 934), "for you" (BGH GRUR 2015, 173), "MICRO COTTON" (BGH GRUR 2017, 520), "Link economy" (BGH GRUR 2012, 270) und "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]) seien eingetragen worden.

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - #darferdas? I; a. a. O. - OUI).

    a) Die Entscheidung des EuGH zu "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]) befasst sich mit Werbeslogans, Qualitätshinweisen oder Aufforderungen zum Kauf, nicht aber mit einem vergleichbaren Motto oder Fun-Spruch.

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    Auch die Marken "OUI" (BGH GRUR 2016, 934), "for you" (BGH GRUR 2015, 173), "MICRO COTTON" (BGH GRUR 2017, 520), "Link economy" (BGH GRUR 2012, 270) und "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]) seien eingetragen worden.

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft (sloganartiger) Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH GRUR Int. 2012, 914 Rdnr. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; a. a. O. Rdnr. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rdnr. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH GRUR 2015, 173 Rdnr. 17 - for you; GRUR 2014, 872 Rdnr. 14 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565 Rdnr. 14 - smartbook).

    c) Im BGH-Verfahren zur Marke "for you" (GRUR 2015, 173) hatte das BPatG keine Feststellungen dazu getroffen, dass der Verkehr diese Wortfolge ausschließlich als Kaufappell versteht, dem jegliche herkunftshinweisende Bedeutung fehlt (BGH a. a. O. Rdnr. 28 - for you), während die umfangreiche Recherche im vorliegenden Fall das ausschließliche Verständnis als Mottospruch ergeben hat.

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Auszug aus BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    aa) Denn eine Bezeichnung verfügt nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision; GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?; GRUR 1976, 587, 588 - Happy).

    Dabei lässt sie außer Acht, dass der BGH schon in seinem Beschluss zu "Wie hammas denn" vom 22. Oktober 1987 (GRUR 1988, 211) ausgeführt hatte, dass eine Bezeichnung nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft verfüge, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend sei.

    Die Frage, ob einer aus mehreren Wörtern bestehenden Wortfolge auch ohne waren- oder dienstleistungsbeschreibenden oder ausschließlich werblich anpreisenden Charakter Unterscheidungskraft fehlen kann, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Fragesatz vor mehr als drei Jahrzehnten (BGH GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?) und bei einem aus drei Sätzen bestehenden Mehrfachslogan (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision) vor mehr als einem Jahrzehnt, aber noch nicht bei einem Motto-Spruch behandelt worden.

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BPatG, 03.04.2020 - 29 W (pat) 600/17

    (Markenbeschwerdeverfahren - "PITZTAL Das Dach Tirols.

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

  • OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produktbezug bei Aufdruck

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BPatG, 26.04.2021 - 26 W (pat) 522/19
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 55/07

    "DON’T PANIC i’M ISLAMIC" nicht als Marke schutzfähig

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis"

  • BPatG, 22.02.2012 - 27 W (pat) 12/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Komm zum Punkt" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 26.03.2009 - 30 W (pat) 33/08
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BPatG, 19.05.2004 - 26 W (pat) 213/03
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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