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   BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13   

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BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2014,38485)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2014,38485)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 26 W (pat) 530/13 (https://dejure.org/2014,38485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine Glaubhaftmachung der rechterhaltenden Benutzung für einen Teil der Dienstleistungen - keine Dienstleistungsähnlichkeit

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine Glaubhaftmachung der rechterhaltenden Benutzung für einen Teil der Dienstleistungen - keine Dienstleistungsähnlichkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine Glaubhaftmachung der rechterhaltenden Benutzung für einen Teil der Dienstleistungen - keine Dienstleistungsähnlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke/SPORTARENA (Wort-Bildmarke)" - keine Glaubhaftmachung der rechterhaltenden Benutzung für einen Teil der Dienstleistungen - keine Dienstleistungsähnlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 07.05.2009 - C-398/07

    Waterford Wedgwood / Assembled Investments (Proprietary) und HABM

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Fehlt es aber an jeglicher Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen, kommt eine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG selbst bei identischen Marken und erhöhter Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke nicht in Betracht (EuGH GRUR Int. 2009, 911, 913 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH a. a. O. - DESPERADOS/DESPERADO).
  • EuG, 11.11.2009 - T-162/08

    Frag Comercio Internacional / OHMI - Tinkerbell Modas (GREEN by missako)

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Die zuvor genannten Dienstleistungen weisen auch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, also in der Art und dem Zweck der Leistung sowie dem Nutzen für den Empfänger der Dienstleistung, erhebliche und für den Durchschnittsverbraucher dieser Leistungen auf den ersten Blick erkennbare Unterschiede zu Einzelhandelsdienstleistungen auf, so dass es an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür fehlt, der Durchschnittsverbraucher werde eine gleiche betriebliche Herkunft der Dienstleistungen annehmen (Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 16. Auflage, S. 335 unter Hinweis auf EuG 09, T 162/08 und BPatG 29 W (pat) 513/10).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Wegen des im Rahmen des Benutzungszwangs geltenden Beibringungsgrundsatzes (BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und des Gebots der Unparteilichkeit (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal) bestand auch keine Verpflichtung oder sonst Veranlassung für das Gericht, die Widersprechende auf die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung für andere Dienstleistungen als die zuvor genannten hinzuweisen bzw. sie hierzu unter Fristsetzung anzuhalten (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco); denn auch die Aufklärungspflicht i. S. d. § 139 ZPO dient nur zur Ergänzung bereits erfolgten Vorbringens und rechtfertigt damit keine Hinweise, die die Verfahrensbeteiligten erst zu einem entsprechenden Vorbringen veranlassen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; BGH NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Wegen des im Rahmen des Benutzungszwangs geltenden Beibringungsgrundsatzes (BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und des Gebots der Unparteilichkeit (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal) bestand auch keine Verpflichtung oder sonst Veranlassung für das Gericht, die Widersprechende auf die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung für andere Dienstleistungen als die zuvor genannten hinzuweisen bzw. sie hierzu unter Fristsetzung anzuhalten (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco); denn auch die Aufklärungspflicht i. S. d. § 139 ZPO dient nur zur Ergänzung bereits erfolgten Vorbringens und rechtfertigt damit keine Hinweise, die die Verfahrensbeteiligten erst zu einem entsprechenden Vorbringen veranlassen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; BGH NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Wegen des im Rahmen des Benutzungszwangs geltenden Beibringungsgrundsatzes (BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und des Gebots der Unparteilichkeit (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal) bestand auch keine Verpflichtung oder sonst Veranlassung für das Gericht, die Widersprechende auf die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung für andere Dienstleistungen als die zuvor genannten hinzuweisen bzw. sie hierzu unter Fristsetzung anzuhalten (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco); denn auch die Aufklärungspflicht i. S. d. § 139 ZPO dient nur zur Ergänzung bereits erfolgten Vorbringens und rechtfertigt damit keine Hinweise, die die Verfahrensbeteiligten erst zu einem entsprechenden Vorbringen veranlassen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; BGH NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Bei der Beurteilung von Dienstleistungen untereinander können die zur Warenähnlichkeit entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Wegen des im Rahmen des Benutzungszwangs geltenden Beibringungsgrundsatzes (BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und des Gebots der Unparteilichkeit (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal) bestand auch keine Verpflichtung oder sonst Veranlassung für das Gericht, die Widersprechende auf die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung für andere Dienstleistungen als die zuvor genannten hinzuweisen bzw. sie hierzu unter Fristsetzung anzuhalten (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco); denn auch die Aufklärungspflicht i. S. d. § 139 ZPO dient nur zur Ergänzung bereits erfolgten Vorbringens und rechtfertigt damit keine Hinweise, die die Verfahrensbeteiligten erst zu einem entsprechenden Vorbringen veranlassen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; BGH NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Das von der Markeninhaberin mit Schriftsatz vom 9 Januar 2014 ohne Angabe einer Rechtsnorm erklärte undifferenzierte Bestreiten der Benutzung der Widerspruchsmarke ist als die Erhebung der Einreden gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und S. 2 MarkenG zu werten (BGH GRUR 2008, 719 - idw Informationsdienst Wissenschaft).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08

    Malteserkreuz III

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Wegen des im Rahmen des Benutzungszwangs geltenden Beibringungsgrundsatzes (BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 2010, 859 - Malteserkreuz III) und des Gebots der Unparteilichkeit (BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal) bestand auch keine Verpflichtung oder sonst Veranlassung für das Gericht, die Widersprechende auf die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung für andere Dienstleistungen als die zuvor genannten hinzuweisen bzw. sie hierzu unter Fristsetzung anzuhalten (BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco); denn auch die Aufklärungspflicht i. S. d. § 139 ZPO dient nur zur Ergänzung bereits erfolgten Vorbringens und rechtfertigt damit keine Hinweise, die die Verfahrensbeteiligten erst zu einem entsprechenden Vorbringen veranlassen (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri; BGH NJW 2004, 164; BPatG a. a. O. - ACELAT/Acesal).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 530/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 922, 923 ff. - Canon; MarkenR 2009, 47, 53 - Edition Albert René; BGH GRUR 2009, 484, 486 - Metrobus; GRUR 2014, 488, 489 - DESPERADOS/DESPERADO) setzt eine Ähnlichkeit von Waren/Dienstleistungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG voraus, dass diese in Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
  • BPatG, 28.10.1996 - 24 W (pat) 244/94
  • BPatG, 15.10.2002 - 24 W (pat) 214/01

    Einzelhandel mit Waren eine Dienstleistung i.S. der Richtlinie 89/104/EWG

  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 513/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "XXXXXL/XXXL (Gemeinschafswortmarke)/XXXL

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05

    Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BPatG, 03.07.2023 - 26 W (pat) 19/17
    Daneben kommt der branchenmäßigen Nähe beider Dienstleistungen eine maßgebliche Rolle zu (BPatG 25 W (pat) 44/17 - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH KEA/GEA; 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA; 30 W (pat) 105/09 - Rinderkopf mit Werkzeugen zur Klauenpflege im wappenartigen Rahmen/dito; 28 W (pat) 47/06 - isitec/INSITEC/INSITEC).

    Der Umstand, dass eine Dienstleistung unter Zuhilfenahme einer branchenfremden Dienstleistung erbracht wird, kann nicht zu einer Ähnlichkeit der beiden Dienstleistungen untereinander führen (BPatG 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA m. w. N.).

  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 21/17
    Daneben kommt der branchenmäßigen Nähe beider Dienstleistungen eine maßgebliche Rolle zu (BPatG 25 W (pat) 44/17 - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH KEA/GEA; 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA; 30 W (pat) 105/09 - Rinderkopf mit Werkzeugen zur Klauenpflege im wappenartigen Rahmen/dito; 28 W (pat) 47/06 - isitec/INSITEC/INSITEC).

    Der Umstand, dass eine Dienstleistung unter Zuhilfenahme einer branchenfremden Dienstleistung erbracht wird, kann nicht zu einer Ähnlichkeit der beiden Dienstleistungen untereinander führen (BPatG 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA m. w. N.).

  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 20/17
    Daneben kommt der branchenmäßigen Nähe beider Dienstleistungen eine maßgebliche Rolle zu (BPatG 25 W (pat) 44/17 - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH KEA/GEA; 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA; 30 W (pat) 105/09 - Rinderkopf mit Werkzeugen zur Klauenpflege im wappenartigen Rahmen/dito; 28 W (pat) 47/06 - isitec/INSITEC/INSITEC).

    Der Umstand, dass eine Dienstleistung unter Zuhilfenahme einer branchenfremden Dienstleistung erbracht wird, kann nicht zu einer Ähnlichkeit der beiden Dienstleistungen untereinander führen (BPatG 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/SPORTARENA m. w. N.).

  • BPatG, 15.01.2015 - 25 W (pat) 76/11

    Yosaja / YOSOI - Markenbeschwerdeverfahren - "Yosaja/YOSOI" -

    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 17.02.2016 - 26 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "POLLO REAL (IR-Marke)/real,- (Widerspruchsmarke zu

    Diese Dienstleistungen weisen auch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, also in der Art und dem Zweck der Leistung sowie dem Nutzen für den Empfänger der Dienstleistung, erhebliche und für den Durchschnittsverbraucher dieser Leistungen auf den ersten Blick erkennbare Unterschiede zu Einzelhandelsdienstleistungen auf, so dass es an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür fehlt, der Durchschnittsverbraucher werde eine gleiche betriebliche Herkunft der Dienstleistungen annehmen (BPatG 26 W (pat) 530/13 - Bildmarke/Sportarena; 29 W (pat) 547/13 - GOURMET Bio/BioGourmet).
  • BPatG, 25.05.2023 - 30 W (pat) 505/21
    Diese selbstständigen geschäftlichen Tätigkeiten für Dritte richten sich an ein unternehmerisch tätiges Publikum (vgl. 29 W (pat) 547/13 - GOURMET BIO / BioGourmet) und werden regelmäßig nicht von (Einzel-)Handelsunternehmen erbracht (vgl. BPatG 26 W (pat) 530/13 - Tasche mit rotem Stern / Roter Stern Sportarena).
  • BPatG, 22.03.2018 - 25 W (pat) 548/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "appix/APPIT (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden

    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 560/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAVALLO CLASSICO (Wort-Bild-Marke)/Cavallo

    Ausgehend davon ist es entgegen der gelegentlich vertretenen Auffassung (vgl. z. B. die Beschlüsse BPatG 25 W (pat) 548/17 vom 22. März 2018, 26 W (pat) 530/13 vom 25. Juni 2014, 29 W (pat) 40/12 vom 28. Juni 2013 oder 33 W (pat) 70/11 vom 25. Juni 2013) nicht sachgerecht, der Inhaberin der angegriffenen Marke zu unterstellen, dass sie neben der nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG zulässigen noch eine nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unzulässige und im Ergebnis wirkungslose Einrede erheben wollte.
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