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   BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18   

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BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2018,46607)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2018,46607)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 26 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2018,46607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "slumberzone (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Bei den am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachkreisen, deren Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) kann unterstellt werden, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG 28 W (pat) 526/15 - SANO; 29 W (pat) 546/16 - Priroda).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Bei den am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachkreisen, deren Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka) kann unterstellt werden, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG 28 W (pat) 526/15 - SANO; 29 W (pat) 546/16 - Priroda).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).
  • BPatG, 07.11.2006 - 33 W (pat) 79/06
    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Insoweit kann "one" der vorangestellten Ordinalzahl "first" entsprechen, enthält aber deshalb als solches noch keine Wertaussage, Qualitätseinstufung oder Größenangabe (vgl. BPatG 33 W (pat) 79/06 - munich one; 33 W (pat) 82/01 - BANK ONE; BPatG 25 W (pat) 48/01 - IT-ONE; BPatG 29 W (pat) 223/99 - Team One).
  • BPatG, 23.07.2002 - 33 W (pat) 82/01
    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Insoweit kann "one" der vorangestellten Ordinalzahl "first" entsprechen, enthält aber deshalb als solches noch keine Wertaussage, Qualitätseinstufung oder Größenangabe (vgl. BPatG 33 W (pat) 79/06 - munich one; 33 W (pat) 82/01 - BANK ONE; BPatG 25 W (pat) 48/01 - IT-ONE; BPatG 29 W (pat) 223/99 - Team One).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. - OUI).
  • BPatG, 28.06.2001 - 25 W (pat) 48/01
    Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 536/18
    Insoweit kann "one" der vorangestellten Ordinalzahl "first" entsprechen, enthält aber deshalb als solches noch keine Wertaussage, Qualitätseinstufung oder Größenangabe (vgl. BPatG 33 W (pat) 79/06 - munich one; 33 W (pat) 82/01 - BANK ONE; BPatG 25 W (pat) 48/01 - IT-ONE; BPatG 29 W (pat) 223/99 - Team One).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BPatG, 17.01.2001 - 29 W (pat) 223/99
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16

    Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke:

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 23.11.2018 - 28 W (pat) 526/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "SANO" - kein Freihaltungsbedürfnis -

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